
Die Generaldirektion Verbraucherschutz und Gesundheit hat am 03.12.2009 Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken veröffentlicht. Ziel dieser unverbindlichen Leitlinien ist es, zu einer europaweit einheitlichen Anwendung und Auslegung der Richtlinie beizutragen. Sie sollen ständig weiterentwickelt werden.
Die Leitlinien sollen die durch die Richtlinie angestrebte Vollharmonisierung des Verbraucherschutzniveaus dadurch sicherstellen, dass einzelne Begriffe und Regelungen der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten einheitlich verstanden und ausgelegt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie einheitlich umsetzen. Andererseits sollen die Leitlinien für die Rechtsanwender wie Unternehmen, deren Berater, Verbraucher und die nationalen Gerichte als Auslegungshilfe für die nationalen Umsetzungsgesetze der Richtlinie dienen. Allerdings haben die Leitlinien keine rechtliche Bindungswirkung. Letztlich bindend sind für die Auslegung der Richtlinie lediglich Entscheidungen des EuGH, die allerdings ihre Zeit brauchen.
Inhaltlich erläutert die Kommission die einzelnen Regelungen der Richtlinie anhand von Fallbeispielen und ersten Erfahrungsberichten aus den Mitgliedstaaten. Sie gibt Hinweise, wie bestimmte Begriffe zu verstehen sind. Die Leitlinien sollen aus Sicht der EU-Kommission nicht statisch verstanden, sondern ständig weiterentwickelt und ergänzt werden. Zur Zeit sind die Leitlinien nur in englischer Sprache verfügbar.
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