
Am 11. Juni 2010 wird das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtline, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtline sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29.7.2009 vollständig in Kraft treten (BGBl. I, 2355 ff). Darin enthalten sind neue Musterbelehrungen für das Widerrufs- und Rückgaberecht. Diese sind für den Fernabsatz zukünftig nicht mehr in der BGB-InfoV, sondern im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) verankert. Die Musterbelehrungen erhalten dadurch Gesetzesrang und beseitigen so bestehende Rechtsunsicherheiten. Es wird empfohlen, die neuen Belehrungen erst ab 11.06.2010, 0:00 Uhr, zu verwenden.
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