
Online-Händlern droht bei der 40-Euro-Kausel eine Abmahnfalle: Vier Oberlandesgerichte haben entschieden, dass der Hinweis, der Verbraucher habe die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40 Euro zu tragen, sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch in den AGBs stehen muss.
Dies gilt auch nach der Neufassung der amtlichen Musterbelehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht ab 04.08.2011.
Hintergrund für die "Pflicht" zur doppelten Verwendung der 40-Euro-Klausel ist eine Formulierung im Gesetzestext. § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB enthält den allgemeinen Grundsatz, dass der Unternehmer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Für den Bereich des Fernabsatzes – Versandhandel, Online-Handel - ist es aber zulässig, dem Verbraucher die Rücksendekosten aufzuerlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt. Hierzu wird von vier Oberlandesgerichten die Auffassung verteten, dass es nur dann rechtmäßig sei, dem Verbraucher die Rücksendekosten aufzuerlegen, wenn zusätzlich – also außerhalb der Widerrufsbelehrung - eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verbraucher getroffen werde (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009 – 2 U 51/09; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010 – 5 W 10/10; OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010 – 4 U 180709; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2010 – 9 U 1283/09).
Praxistipp:
Wer auf Nummer sicher gehen will, muss daher die 40-Euro-Klausel nicht nur einmal in der Widerrufsbelehrung verwenden, sondern darüber hinaus in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) folgenden Passus aufnehmen, und zwar auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung einschließlich dieser Klausel bereits Bestandteil der AGBs ist:
"Rücksendekosten bei Widerruf des Vertrags
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer ... der AGB Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333