Am 1. August tritt das Gesetz zum Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet in Kraft. Damit gelten für Onlinediensteanbieter und Onlineshops zusätzliche Informationspflichten und verschärfte Anforderungen beim Zustandekommen von Onlineverträgen.
Nach einem neuen Urteil des OLG Hamm ist die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per E-Mail unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Ebay-Auktion als rechtzeitig anzusehen, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen.
Bei Fernabsatzgeschäften reicht es aus, in der Widerrufsbelehrung lediglich die Postfachadresse anzugeben, an die der Verbraucher seinen Widerruf richten muss. So hat jetzt der Bundesgerichtshof gestern in letzter Instanz entschieden.
Die Grundpreisangabe muss in Verkaufsplattformen wie Ebay bereits auf der Angebotsübersicht stehen. Es reicht nicht aus, den Grundpreis erst in der Artikelbeschreibung zu nennen. So entschied das Landgericht Hamburg.
Mit Ablauf des 4. Novembers endete die Umstellungsfrist für die Anpassung der Widerrufsbelehrungen im Onlinehandel an die neuen Wertersatzvorschriften. Seitdem muss mit Abmahnungen gerechnet werden, wenn noch die alten Widerrufsbelehrungen verwendet werden. Praxistipps und Mustertexte finden Sie in der Langfassung.
Trusted Shops hat die seit 4. August geltenden Änderungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht beim Fernabsatz zusammengefasst. Das Whitepaper mit Musterbelehrungen kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.
Die Änderungen waren aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs notwendig und beziehen sich auf die Wertersatzvorschriften. Für eine Übergangszeit bis zum 4. November 2011 können die alten Muster noch verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat am 29.07.2011 eine Online-Datenbank zum Recht des unlauteren Wettbewerbs freigeschaltet. Die Datenbank steht leider ausschließlich in Englisch zur Verfügung. Sie enthält alle EU-weiten rechtlichen Bestimmungen und Rechtsprechung zu unlauteren Geschäftspraktiken und ermöglicht einen umfangreichen Überblick über die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben in den Mitgliedstaaten.
Eine böse Überraschung: Sie haben unverhofft eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten. Keinesfalls sollten Sie dies auf die leichte Schulter nehmen. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer zeigt, wie Sie richtig reagieren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer das als Betreiber eines Onlineshops oder als Anbieter in Internetplattformen Informations- und Belehrungspflichten übersieht, muss mit teuren Abmahnungen rechnen. Das aktualisierte IHK-Merkblatt zeigt, wie man das vermeidet.
Nach wie vor finden sich bei vielen Online-Anbietern, insbesondere Unternehmensgründern, Fehler im Impressum oder unvollständige Angaben. Das IHK-Merkblatt mit neuen Fallbeispielen für Unternehmen, die auch handwerkliche Tätigkeiten ausüben, für die UG (haftungsbeschränkt) und die AG zeigt, wie es richtig geht.
Die EU-Kommission hat eine neue Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung erlassen, die zum 1. Juni in Kraft tritt. Für den Neuwagenvertrieb gelten die bisherigen Regelungen jedoch übergangsweise noch drei Jahre weiter.
Im Geschäftsverkehr müssen bei Angeboten von Waren oder Dienst- leistungen gegenüber Letztverbrauchern Endpreise angegeben werden. Ein neues Merkblatt der IHK informiert über Details und Sondervorschriften für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten:
Online-Händlern droht eine Abmahnfalle: Vier Oberlandesgerichte haben entschieden, dass der Hinweis, der Verbraucher habe die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40 Euro zu tragen, sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch in den AGBs stehen muss.
Die Generaldirektion Verbraucherschutz und Gesundheit hat Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken veröffentlicht. Ziel dieser unverbindlichen Leitlinien ist es, zu einer europaweit einheitlichen Anwendung und Auslegung der Richtlinie beizutragen. Sie sollen ständig weiterentwickelt werden.
Am 4. August 2009 ist das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat darin die Hürden für die Telefonwerbung und telefonisch geschlossener Verbraucherverträge deutlich höher gesetzt.
Die Werbung per Telefon erlaubt eine Direkt- ansprache von Kunden und ist als Werbemaßnahme beliebt. Die Hürden dafür wurden durch das neue Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung nochmals erhöht. Einzelheiten erläutert das neue IHK-Merkblatt.
Das Wettbewerbsrecht ist für viele Unternehmen noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Das Merkblatt der IHK Hannover erklärt die wichtigsten Regeln für die Werbung in alphabetischer Reihenfolge.
Die Werbung mit Sonderangeboten ist besonders werbewirksam, weil das angesprochene Publikum damit besondere Preisvorteile verbindet. Wann die Werbung mit diesen Begriffen zulässig ist und wann nicht, erläutert ein neues Merkblatt der IHK.
Werbung mit Hinweisen auf einen Fabrikverkauf, ein Factory Outlet oder mit der Großhändlereigenschaft ist attraktiv, denn damit werden besondere Preisvorteile verbunden. Wann die Werbung mit diesen Begriffen zulässig ist, lesen Sie hier:
Die Europäische Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken strebt eine vollständige Angleichung des Rechts der unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich des geschäftlichen Verkehrs zwischen Unternehmern und Verbrauchern an. Da der deutsche Gesetzgeber mit der Umsetzung in Verzug ist, muss das deutsche UWG richtlinienkonform ausgelegt werden.
Was tun, wenn unerwartet eine Abmahnung von einem Wettbewerbsverein oder einem Mitbewerber ins Haus flattert? Die bei den Industrie- und Handelskammern eingerichteten Einigungsstellen helfen, teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Die Werbung mit Preisgegenüberstellungen ist ein effektives Mittel, um auf die Preiswürdigkeit eigener Waren hinzuweisen. Die Gegenüberstellung eigener Preise – gleich in welcher Form – ist grundsätzlich zulässig. Dennoch gilt es, einige Punkte zu beachten