Freitag, 24. Mai 2013

    Sachverständige

    Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen soll erreicht werden, Unternehmen, Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, unparteiische und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen.

    Sachverständige ermitteln Schadensursachen und bewerten z. B. Maschinen, Grundstücke, Kraftfahrzeuge oder Schäden. Die Gutachten dienen zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht und können im Vorfeld dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sachverständige können aber auch außerhalb streitiger Sachverhalte tätig werden und einem Unternehmen als Berater zur Seite stehen.

     

    Sie wollen als Sachverständiger öffentlich bestellt werden?

    Vor der öffentlichen Bestellung wird überprüft, ob der Antragsteller fachlich qualifiziert und persönlich für das Amt geeignet ist. Weitere Informationen über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die IHK Hannover entnehmen Sie unserem

    Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r
    sowie der
    Sachverständigenordnung der IHK Hannover
    .
    Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte unser Antragsformular:
    Antragsformular für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

    Sie brauchen einen Sachverständigen?

    Durch die IHK Hannover sind rund 270 Sachverständige auf 100 Sachgebieten innerhalb des IHK-Bezirks öffentlich bestellt und vereidigt.

    In dem bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der IHKn sind mehr als 8600 Sachverständige auf 275 Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt.

    IHK-Sachverständigenverzeichnis

     

    Sie brauchen einen Schiedsgutachter?

    In vielen Verträgen, z.B. in Bauverträgen, vereinbaren die Parteien für den Fall, dass Meinungsverschiedenheiten, z. B. über die mangelfreie Erstellung des Bauwerkes, eintreten sollten, einen Sachverständigen als Schiedsgutachter zu beauftragen der die strittigen Fragen klären soll. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt "Sachverständige als Schiedsgutachter".

    Auf der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen oder Schiedsgutachter helfen wir Ihnen gern.

    Merkblatt "Sachverständige als Schiedsgutachter"

     

    Sachverständige nach Bundesbodenschutzgesetz (§ 18 BbodSchG)

    Für die Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 BbodSchG sind in den fünf norddeutschen Bundesländern die Industrie- und Handelskammern zuständig. Die Fachgremien in diesem Bereich werden von der Handelskammer Hamburg betreut. Spezielle Informationen hierzu (und zur ergänzenden öffentlichen Bestellung von Sachverständigen für Bodenschutz und Altlasten) finden Sie in dem "Informationsblatt Bodenschutz und Altlasten Sachverständige“ der Handelskammer Hamburg.

    „Informationsblatt Bodenschutz und Altlasten Sachverständige“

     

    Sie brauchen einen Bodenschutz-Sachverständigen?

    Bodenschutz-Sachverständige finden Sie auf in der von den Bundesländern gemeinsam getragenen Datenbank Resymesa. Auf der Suche nach einem geeigneten Bodenschutz-Sachverständigen helfen wir Ihnen gerne.

    Bodenschutzsachverständigenverzeichnis

     

     

     

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    Letzte Änderung:  06.02.2012
    Dokumenten-Nr.: 050915061

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