Die jahrelange Diskussion ist beendet: Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) tritt voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft. Aufgrund der vielen Übergangsvorschriften werden manche Regelungen erst für spätere Geschäftsjahre
verbindlich. Auf die Unternehmen kommen – trotz einiger Vorteile – größere Umstellungsarbeiten zu.
Den kompletten Artikel aus der "Niedersächsischen Wirtschaft" (Ausgabe Mai 2009) können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.
Eckpunkte des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG)
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