Ein durch ein fehlerhaftes Abstimmungsverfahren zu Stande gekommener Gesellschafterbeschluss ist nicht von vornherein nichtig, sondern lediglich anfechtbar, was einer Eintragung in das Handelsregister nicht entgegensteht. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.
Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern diese nur ankündigt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Übernimmt eine neu gegründete Gesellschaft von einem insolventen Unternehmen sowohl die Kunden als auch den Handelsvertreter, so können die Kunden als vom Handelsvertreter geworbene Neukunden des Nachfolgeunternehmens anzusehen sein. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Erhöht eine UG (haftungsbeschränkt) ihr Stammkapital auf das Mindeststammkapital einer GmbH, reicht es aus, wenn die Einzahlung zur Hälfte erfolgt ist. Das entschied das Oberlandesgericht München.
Im Personengesellschaftsrecht gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Geschäftsanteils. Ein Komplementär einer KG kann daher nicht gleichzeitig Kommanditist derselben KG sein, dass entschied das Oberlandesgericht Jena in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Unternehmen können ihre Rechtsform frei bestimmen. Das Gesetz stellt lediglich bestimmte Rechtsformtypen zur Auswahl. Einen Überblick hat die IHK Hannover in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die jahrelange Diskussion ist beendet: Das Bilanz- rechtsmodernisierungs- gesetz (BilMoG) ist am 3. April 2009 verabschiedet worden und tritt am Tag nach der Ver- kündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Seit vielen Jahren ist die GmbH die beliebteste Rechtsform. Was bei der Gründung einer GmbH zu beachten ist und welche Veränderungen sie durch die GmbH-Reform erhalten hat, steht in einem aktuellen Merkblatt der IHK Hannover.
Mietet ein Einzelkaufmann Gewerberaum an und wandelt er sein Unternehmen später in eine GmbH um, tritt kraft Gesetzes ein Mieterwechsel ein, ohne dass es auf die Zustimmung des Vermieters ankommt. So entschied das Oberlandsgericht Karlsruhe.
In Kürze, voraussichtlich zum 1. November, wird die GmbH-Reform in Kraft treten. Als Sonderform der GmbH wird es dann auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geben. Ein aktuelles Merkblatt finden Sie auf der IHK-Website.
E-Mails oder andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, müssen seit dem 1. Januar 2007 Angaben über die Rechtsform, den Sitz, das Registergericht, die Registernummer und zum Beispiel die Geschäftsführer enthalten.
Die IHK Hannover warnt aktuell erneut vor fingierten IHK-Anrufen: Dabei haben Anrufer, die sich als Mitarbeiter der IHK Hannover ausgeben, versucht, von Unternehmen personen- und firmenbezogene Daten zu erhalten.
Die schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH berechtigt die Gesellschaft zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund, entschied der Bundesgerichtshof.
Vom 1. August an wird es in Niedersachsen weniger Amtsgerichte geben, bei denen ein Handels- und Genossenschaftsregister geführt wird. Für das Gebiet der IHK Hannover bedeutet dies eine Konzentration von 13 auf 6 Registergerichte.
Eine von den Regelungen des Gesellschaftsvertrages abweichende, für den Einzelfall über Jahre geübte Praxis bei der Gewinnentnahme hat keine stillschweigende Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Folge. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Nach der Anfang August in Kraft getretenen Konzentration der niedersächsischen Registergerichte gibt es für viele Unternehmen neue Handelsregisternummer. Damit müssen auch die Angaben auf Geschäftsbriefen geändert werden.
Bei der Gestaltung von Geschäftsbriefen müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Zwar sind Erklärungen ohne diese Angaben nicht ungültig. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Geschäftspartner im Einzelfall unter Berufung auf einen Gesetzesverstoß Verträge anfechten oder Ersatzansprüche geltend machen.
Die GmbH wird in zunehmendem Maße im wirtschaftlichen Bereich eingesetzt, weil sie vielseitig verwendbar und das Haftungsrisiko durch Beschränkung auf das Vermögen der GmbH kalkulierbar und überschaubar ist.
Die Wahl der Rechtsform ist für ein Unternehmen grundsätzlich frei. Das Gesetz stellt lediglich bestimmte Rechtsformtypen zur Auswahl, die ihrerseits bestimmte Voraussetzungen fordern und teils zwingendem, teils dispositivem Recht unterliegen.