Montag, 21. Mai 2012

    IHK-Merkblatt: Urlaubsrecht

    Immer wieder entstehen Fragen seitens der Arbeitgeber, wer nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zum Kreis der anspruchsberechtigten Personen zählt. Haben im Rahmen dessen auch Teilzeitarbeitnehmer, einschließlich der geringfügig Beschäftigten, Anspruch auf Jahresurlaub wie Vollzeitarbeitskräfte? Wie hoch ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub und wie viel Tage stehen einem Arbeitnehmer zu, der lediglich an zwei Tagen die Woche arbeitet?

    Welche gesetzlichen Regelungen Arbeitgeber hierbei beachten sollten, zeigt die IHK Hannover in ihrem Merkblatt „Urlaubsrecht“. Das Merkblatt kann HIER abgerufen werden.

    Marc Weigand, E-Mail: weigand(at)hannover.ihk.de

    04.12.2007

    Hat Ihnen diese Seite weitergeholfen?
    Ihre Bewertung der Informationen nach Schulnoten:
    123456
    Durchschnitt: 2.25 (45 Wertg.)Top 20 Seiten
    Mister Wonggoogle.com
    Dokumenten-Nr.: 10089269

    Themen:

    IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

    IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333