Immer wieder entstehen Fragen seitens der Arbeitgeber, wer nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zum Kreis der anspruchsberechtigten Personen zählt. Haben im Rahmen dessen auch Teilzeitarbeitnehmer, einschließlich der geringfügig Beschäftigten, Anspruch auf Jahresurlaub wie Vollzeitarbeitskräfte? Wie hoch ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub und wie viel Tage stehen einem Arbeitnehmer zu, der lediglich an zwei Tagen die Woche arbeitet?
Welche gesetzlichen Regelungen Arbeitgeber hierbei beachten sollten, zeigt die IHK Hannover in ihrem Merkblatt „Urlaubsrecht“. Das Merkblatt kann HIER abgerufen werden.
Marc Weigand, E-Mail: weigand(at)hannover.ihk.de
04.12.2007
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333