Viele Arbeitgeber möchten ihren Arbeitnehmern zusätzlich zur Arbeitsvergütung als Anerkennung für geleistete Dienste oder Betriebstreue eine Sonderzuwendung in Form einer Gratifikation gewähren.
Welche Punkte Arbeitgeber hierbei beachten sollten, zeigt die IHK Hannover in ihrem Merkblatt „Gratifikationen“. Das Merkblatt kann HIER abgerufen werden.
Sieghard Oellrich, E-Mail: oellrich(at)hannover,ihk,de
02.08.2006
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333