Montag, 21. Mai 2012
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    Versicherungstipp: Ferienjobs gesetzlich unfallversichert

    Schüler und Studierende sind nicht nur während des Besuches der (Hoch-) Schule gesetzlich unfallversichert, sondern auch bei der Arbeit in den Ferien sowie auf den Hin- und Rückwegen. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen hin.

    Zuständig ist der Unfallversicherungsträger, dem das jeweilige Unternehmen angehört. Ein Ferienjobunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich zieht, muss spätestens nach drei Tagen dem jeweiligen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. – Die Ferienjobber oder Aushilfen müssen nicht extra beim Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Es reicht aus, wenn das Unternehmen das an die Aushilfe gezahlte Entgelt am Jahresende im Nachweis zur Beitragsberechnung angibt. Der Versicherungsschutz ist für die Schüler und Studierenden beitragsfrei.

    IHK Hannover, Recht, Sieghard Oellrich, Tel. (0511) 3107-338,

    Fax (0511) 3107-400.

    Sieghard Oellrich, E-Mail: oellrich(at)hannover.ihk.de

    28.07.2004

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    Dokumenten-Nr.: 10082847

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