Arbeitgeber können den Antrag eines Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn die Arbeitszeitreduzierung die Einstellung einer Ersatzkraft erforderlich macht und dies aus Sicht des Arbeitgebers mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Der Fall: Ein als Pharmareferent im Außendienst tätiger Arbeitnehmer beantragte, seine wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden auf 30 Stunden zu reduzieren. Er war der Ansicht, dass er in der Lage sei, den ihm zugeteilten Bezirk auch mit verringerter Arbeitszeit ordnungsgemäß betreuen zu können. Die Einstellung einer Ersatzkraft sei nicht notwendig. Der Arbeitgeber lehnte den Antrag aus betrieblichen Gründen ab. Entgegen der Darstellung des Arbeitnehmers sei die Einstellung einer zusätzliche Teilzeitkraft für dessen Bezirk erforderlich. Dies führe zu unverhältnismäßigen Kosten, die sich aus einmaligen Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Beschaffungskosten sowie laufenden Zusatzkosten für Arbeitsmittel, Weiterbildungsmaßnahmen und Kosten zur Führung und Koordination zusammensetzten. Hier hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21. Juni 2005, AZ: 9 AZR 409/04) entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit hat. Nach § 8 Abs. 1 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) können Arbeitgeber grundsätzlich eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen. Arbeitgeber dürfen diesen Antrag aber gemäß § 8 Abs. 4 TzBfG ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe der Arbeitzeitreduzierung entgegenstehen. Dies ist hier der Fall, da die Einstellung einer weiteren Teilzeitkraft für den Bezirk des Arbeitnehmers durch deren Einarbeitung sowie laufende Schulungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Der Einwand des Arbeitnehmers, dass er seinen Bezirk auch mit verringerter Arbeitszeit ordnungsgemäß betreuen könne, lässt die dringenden betrieblichen Gründe nicht entfallen. Die Entscheidung, ob eine Ersatzkraft eingestellt werden muss, obliegt allein dem Arbeitgeber.
Petra Mitschke, E-Mail: mitschke(at)hannover.ihk.de
29.06.2005
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