Montag, 21. Mai 2012
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    Kündigung bei Privatnutzung des Dienstautos möglich

    Benutzt ein Arbeitnehmer sein Dienstauto zum wiederholten Male zu privaten Zwecken, kann ihm gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 2. März 2005 entschieden.

    Der Sachverhalt: Das Fahrzeug war dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen dem Betrieb und den jeweiligen Baustellen überlassen worden. Der Arbeitgeber hatte zwischenzeitlich zweimal feststellen müssen, dass der Arbeitnehmer seine Ehefrau außerhalb der Arbeitszeit zum Arzt gefahren und andere private Erledigungen mit dem Firmenwagen vorgenommen hatte. Eine Abmahnung ließ der Arbeitnehmer unbeachtet. Bei einer erneuten unerlaubten Privatfahrt mit dem Fahrzeug verursachte er einen Unfall. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Die hiergegen erhobene Klage des Arbeitnehmers wurde abgewiesen (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. März 2005; AZ: 22 Ca 9208/04).

    Die Richter führten aus, dass ein Arbeitnehmer, der firmeneigene Gegenstände für seinen privaten Gebrauch benutze, obwohl er deshalb bereits abgemahnt worden war, stets einen Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses setze.

    Sieghard Oellrich, E-Mail: oellrich(at)hannover.ihk.de

    10.08.2005

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    Dokumenten-Nr.: 10082864

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