Montag, 21. Mai 2012
    IHK Hannover Themen Recht / Steuern Recht Arbeitsrecht Eine Tätigkeit nach Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses begründet ein Arbeitsverhältnis

    Eine Tätigkeit nach Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses begründet ein Arbeitsverhältnis

    Wenn ein Arbeitgeber einen Auszubildenden nach dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung einige Tage weiter beschäftigt, entsteht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 13.07.2005 entschieden.

    Der Sachverhalt: Ein Auszubildender hatte in einem Computerbetrieb seine Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen. Er war danach noch einige Tage in seinem bisherigen Ausbildungsbetrieb tätig gewesen, ohne dass die Parteien einen konkreten Arbeitsvertrag abgeschlossen hatten. Danach sandte ihn der Betriebsinhaber mit der Begründung nach Hause, nach Bestehen seiner Abschlussprüfung sei ja seine Ausbildung in dem Unternehmen beendet worden und man habe nunmehr für ihn keine weitere Beschäftigungsmöglichkeit mehr. Das Arbeitsgericht gab der Klage des jungen Mannes auf Weiterbeschäftigung statt und verurteilte das Unternehmen, den Arbeitnehmer unbefristet weiter anzustellen (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2005; Az.: 15 Ca 6952/04).

    Die Richter führten aus, dass Auszubildende auch nicht nur einen Tag über das Ausbildungsverhältnis hinaus in dem ehemaligen Ausbildungsbetrieb als Arbeitnehmer tätig werden dürfen. Anderenfalls gehe das Unternehmen das Wagnis ein, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande komme. Die Richter wiesen abschließend darauf hin, dass die vorliegende Rechtslage mit derjenigen bei befristeten Arbeitsverhältnissen vergleichbar sei.

    Sieghard Oellrich, E-Mail: oellrich(at)hannover.ihk.de

    03.08.2005

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    Dokumenten-Nr.: 10082861

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