Die EG-Antiterrorismusverordnung untersagt Geschäftskontakte zu einzelnen Personen und Organisationen. Unternehmen werden damit zu umfangreichen Kontrollen verpflichtet.
Die EU-Kommission hat eine Datenbank aufgebaut, in der alle Informationen über mutmaßliche terroristische Gruppierungen, Organisationen und Personen aufgeführt wurden, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind und mit denen keine Geschäfte getätigt werden dürfen.
Ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator, AEO) besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Die wesentlichen Änderungen der am 23. Oktober vom Zollkodex-Ausschuss einen beschlossenen neuen Zoll- und Sicherheitsbestimmungen finden Sie in einem aktuellen Merkblatt. Hervorzuheben ist, dass nach Protesten aus der Wirtschaft die Vorgaben jetzt unternehmensfreundlicher sind.
Die deutsche Zollverwaltung hat die Arbeitsmethode der Risikoanalyse eingeführt, um gezielt Kontrollen in den Fällen durchführen zu können, in denen die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko überdurchschnittlich hoch sind.
Der EG-Zollkodex ist hauptsächlich im Hinblick auf sicherheitsrelevante Aspekte geändert worden. Mit direkten Auswirkungen für die Unternehmen wird erst nach der noch zu erfolgenden Anpassung der ZK-DVO gerechnet
Der Rat der EU hat das Programm "Zoll 2013" verabschiedet, das die Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen in den 27 Mitgliedsstaaten verbessern soll. Ziele des Programms: Mehr Sicherheit in der EU und an den Außengrenzen, verstärkte Betrugsbekämpfung sowie erhöhte Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen mit elektronischer Zollabwicklung.
Nach einer Veröffentlichung der Bundesfinanz- verwaltung entfallen einige Zollformulare zum 1. Juli 2009. Für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2010 können Restbestände im Rahmen des ATLAS-Ausfallkonzeptes allerdings noch aufgebraucht werden.
Nach einer Veröffentlichung der Bundesfinanzverwaltung gilt für einige Zollformulare ab 1. Januar 2008 ausschließlich die Drucknorm 2007. Die IHK empfiehlt, Restbestände bis Ende dieses Jahres aufzubrauchen:
Das Bundesfinanzministerium hat einen Vordruck entwickelt, den Unternehmen zur Beantragung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (uvZTA) verwenden müssen.
Das Zollamt in Hildesheim hat seinen Dienstsitz von der Wallstr. 11 zur Eduard-Ahlborn-Str. 1 verlegt. Hier finden Sie Anschrift, Telefonnummern und Öffnungszeiten des Zollamtes.
Der Zollfahndungsdienst hat die Aufgabe, Straftaten im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zu verhindern und zu verfolgen. Dabei ist er auch auf anonyme Hinweise aus der Wirtschaft und von der Bevölkerung angewiesen.
Zum 31. Dezember 2007 wurden die acht Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Nürnberg, Köln, Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst. Dafür hat das Bundesfinanzministerium zum Jahresbeginn 2008 fünf Bundesfinanzdirektionen (BFD) errichtet. Der Zuständigkeitsbereich ist nachfolgend beschreiben:
Das Exportnachschlagewerk "K und M" – das steht für Konsulats- und Mustervorschriften - ist von der Handelskammer Hamburg in 39. Auflage neu herausgegeben worden und ab sofort erhältlich.
Mit der Ausgabe 2011 des Handbuchs „Ratschläge für die Ausfuhr“ hat die Commerzbank das Standard-Nachschlagewerk für die deutschen Exportbetriebe und die Dienstleister im Exportgeschäft aktualisiert.
Welche Konsequenzen hat die Benennung als Ansprechpartner gegenüber der Zollverwaltung und welche Folgen ergeben sich bei Unregelmäßigkeiten seiner Arbeit, der seiner Mitarbeiter oder unternehmensfremder Dritter für ihn und für das Unternehmen? Ein neues Fachbuch klärt dazu auf.
In der 15. Auflage der "Praktischen Arbeitshilfe Export/Import" werden die wichtigsten Formulare für EU-Handel bzw. Ex- und Import übersichtlich und praxisbezogen vorgestellt und die Bearbeitung anhand von Mustern Schritt für Schritt erklärt. Eine CD enthält die Formularausfüllprogramme.
Das Nachschlagewerk „Importbestimmungen anderer Länder“ ist in einer neuen Auflage erschienen. Das Buch des Hamelner Formularverlags CW Niemeyer umfasst Informationen zu den geltenden Bestimmungen und Finanzierungsmöglichkeiten, Listen der erforderlichen Dokumente und vieles mehr:
Im Internet befindet sich eine Online-Wörterbuch für Logistiker des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs, das logistische Fachbegriffe in deutscher und englischer Sprache enthält.
Rechtzeitig zum Ferienbeginn hat die deutsche Zollverwaltung wieder ihre aktualisierte Reisebroschüre für das Jahr 2008 herausgegeben. Darin befinden sich Antworten auf alle Zollfragen sowie Ansprechpartner rund ums Thema Reisen:
Der Bundesanzeiger Verlag reagiert mit dem neuen "Fachwörterbuch Zoll und Außenhandel" auf einen bisherigen Mangel an Fachübersetzungen für diese Thematik des Auslandsgeschäftes und löst damit viele der bisher aufgetretenen Übersetzungsschwierigkeiten
Das Bundesfinanzministerium hat im April mit der Juris GmbH einen Vertrag über die Entwicklung, Pflege und den Betrieb einer elektronischen Vorschriftensammlung Bundes-Finanzverwaltung (E-VSF) geschlossen, die die bisherige Papierausgabe (VSF) im ersten Schritt ablösen soll
Der Bundesanzeiger-Verlag hat auf die Wünsche aus der Wirtschaft und Verwaltung reagiert und die Sofortnachrichten für die Zollverwaltung (VSF-N) jetzt neu als Online-Dienst im Angebot
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Liste der länderbezogenen Embargos neu publiziert. Betroffen sind aktuell 24 Länder. Zurzeit gibt es auch spezifische Einschränkungen gegenüber Ägypten, Libyen und Tunesien.
Für Fragen wie „Welche Einfuhrzollsätze gelten in den USA?“ oder „Sind Besonderheiten für das Exportprodukt im Einfuhrland zu beachten?“ liefert die englischsprachige Internetdatenbank „Market Access Database“ die richtigen Antworten.
Die chinesische Zollverwaltung hat zum 1. April ein neues System zur Kategorisierung von Zollbeteiligten eingeführt. Importeure, Exporteure und Zollagenten mit Sitz in der VR China werden künftig in fünf Kategorien eingeteilt.
Am 15. März hat der US-amerikanische Senat überraschend beschlossen, dass die Sicherheitsbestimmungen für Importe in die USA verschärft werden. Es sollen alle Container vor dem Versand im Lieferland gescannt werden. Unsicher ist noch, wann diese neue Regelung in Kraft tritt und wie die praktische Abwicklung aussieht:
Die EU hat Beginn und Ende der Sommerzeit für die Jahre 2012 bis 2016 festgelegt. Die Richtlinie wurde von der EU-Kommission im Amtsblatt der EU (Nr. C 83 vom 17. März 2011) veröffentlicht.
Vermutlich auf Grund der sich seit einigen Monaten wieder zuspitzenden politischen Situation im arabischen Raum werden derzeit wieder häufiger so genannte "Boykotterklärungen" von deutschen Unternehmen verlangt.
Ab 15. Juni haben Reisende bei Einreise in die EU und bei Ausreise aus der EU mitgeführte Barmittel im Wert von 10 000 Euro oder mehr an der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle anzumelden.
Auf der Website der EU-Kommission wurden die Vordrucke zur Anmeldung für Barmittel bei der Einreise in und Ausreise aus der Europäischen Gemeinschaft in allen Amtsspprachen der EU sowie in weiteren Sprachen veröffentlicht. Mit diesem Service können ausländische Reisende künftig den Zweck und die Notwendigkeit einfacher erkennen.
Die Europäische Kommission hat ihr Angebot an Zoll- und Steuerinformationen im Internet erweitert. Sie biete nun ausführliche und praxisbezogene Informationen zur europäischen Zoll- und Steuerpolitik.
Die EU-Generaldirektion für Steuern und Zollunion hat auf ihrer Website eine umfassende Liste der Zollfreizonen in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Zollfreizonen sind besondere Bereiche innerhalb des Zollgebietes, in denen sich Waren befinden dürfen, für die keine Einfuhrabgaben zu zahlen sind.
In den Zolldokumenten sind für die Länder- bzw. Währungsangaben Abkürzungen in Form von Codes zu verwenden. Die IHK Hannover hat eine Länderaufstellung erarbeitet, die die verschiedensten Kurzbezeichnungen enthält und einen schnellen Überblick je nach Verwendungszweck geben soll.
Seit Ende Juli gibt es im Bundeswirtschaftsministerium eine Streitschlichtungsstelle (kurz: SOLVIT-Stelle), an die sich Bürger und Unternehmen bei Problemen mit anderen Behörden im EU-Binnenmarkt wenden können.
Das Bundesministerium der Finanzen weist die Zollsellen und die Wirtschaftsbeteiligten darauf hin, dass Ursprungszeugnisse, die zum Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs im Rahmen der Einfuhr vorzulegen sind, nur als Originaldokument mit Stempelabdruck und Unterschrift der berechtigten Stellen anerkannt werden. Online-Ursprungszeugnisse finden keine Anerkennung. Deutsche IHK-Ursprungszeugnisse sind nicht betroffen.
Das Bundesinnenministerium hat den Beginn und das Ende der Sommerzeit für die Jahre 2010 bis 2014 mitgeteilt. Viele Unternehmen benötigen sehr frühzeitig diese Information, weil sie sich auf Fahrpläne, Dienstpläne, Produktionspläne etc. auswirken.
Die Slowakei wird als viertes EU-Beitrittsland zum 1. Januar 2009 den Euro als Währung einführen. Der EU-Rat hat dazu die Voraussetzungen geprüft und den Umrechungskurs der Slowakischen Kronen in Euro festgelegt.