Montag, 21. Mai 2012

    Warennummern

    In Zoll- und Statistikmeldungen, aber auch in vielfältigen Handelsdokumenten, sollen Lieferanten produktspezifische Nummern eintragen, die oft als Warennummer, Zolltarifnummer, Codenummer oder auch als HS-Code bezeichnet sind. Sie werden benötigt, um Genehmigungspflichten und Ursprungsregelungen zu überprüfen, die Abgabensätze festzustellen und statistische Auswertungen vorzubereiten. Diese Nummern möglichst richtig zu ermitteln und die laufenden Veränderungen (Aktualisierungen) zu berücksichtigen ist nicht immer einfach. Hilfestellungen dazu erhalten Sie hier.

    Änderungen der Warennummern für 2012
    Das Statistische Bundesamt hat eine Übersicht der Warennummern veröffentlicht, die sich mit Beginn des Jahres 2012 ändern. Betroffen sind insgesamt über 1.000 Warennummern des Jahres 2011. Welche betrieblichen Auswirkungen sich daraus ergeben können, lesen Sie hier:
    Erläuterungen helfen bei der Warennummernfeststellung
    Die EU-Kommission hat die aktuelle Fassung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur veröffentlicht. Sie dient zur Orientierung, um die rechtmäßige Warennummer bzw. Zolltarifnummer in Deutschland bzw. der EU herauszufinden.
    Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
    Hinweise zur Warennummernübersicht in Buch- bzw. CD-Form und eine Liste als Datei finden Sie unter www.destatis.de
    Stichwortsuche nach Warennummern/Zolltarifnummern online
    Sie suchen nach aktuellen – und richtigen! – Waren- oder Zolltarifnummern für Zollanmeldungen, Präferenzbeurteilung oder Einfuhrabgabenermittlung? Die IHK Hannover sieht vier Möglichkeiten, diese Nummern auch über eine Stichwortsuche online zu finden.
    Neue EU-Datenbank zur Warennummernfestlegung
    Seit Juli bietet die EG-Kommission eine kostenfreie Datenbank mit mehr als 150.000 verbindlichen Zolltarifauskünften an, über die Im- und Exporteure schnell rechtssichere Informationen zur richtigen Warennummer/Zolltarifnummer ermitteln können.
    Verbindliche Zolltarifauskunftsbehörden in der EU
    Die Liste der Zollbehörden, die in den EU-Mitgliedsstaaten verbindliche Zolltarifauskünfte erteilen, ist aktualisiert worden. Dies geht aus einer aktuellen Veröffentlichung im Amtsblatt der EU hervor. In Deutschland ist weiterhin das Hauptzollamt Hannover zuständig.
    Verbindliche Zolltarifauskünfte künftig vom Hauptzollamt Hannover
    Ab dem 1. Januar 2009 wird das Hauptzollamt Hannover bundesweit für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifsauskünften zuständig sein.
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    Dokumenten-Nr.: 10082187

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