Was bei der Abwicklung von Importgeschäften aus Drittländern zu berücksichtigen ist, zeigt die IHK Hannover in einem aktualisierten Merkblatt: Eine schnelle Informationsmöglichkeit für Starter oder Wiedereinsteiger in den Import.
Die Generaldirektion Handel bei der EU möchte herausfinden, ob und wie han-delspolitische Schutzelemente, insbesondere die Anti-Dumping-Maßnahmen, mo-dernisiert werden können. Die Umfrage läuft bis 3. Juli.
Im Amtsblatt L 282 vom 28. Oktober wurde der EU-Zolltarif für 2012 veröffentlicht. Importeure können die Zollsatzveränderungen schon jetzt erkennen und einplanen sowie den Tarif gleichzeitig als Warenverzeichnis (Warenummernkatalog) in verschiedenen Sprachfassungen nutzen. Die Änderungen hat die IHK aufgelistet.
Trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den letzten Jahren müssen im Handel mit Drittländern, also nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, nach wie vor Besonderheiten beachtet werden. Das Merkblatt der IHK Hannover klärt auf.
Die jetzt veröffentlichte Einfuhrliste für 2012 enthält Hinweise auf Einfuhr- genehmigungs- bzw. Einfuhrüberwachungs- pflichten und auf zwingend bei der Einfuhr vorzulegende Dokumente.
Einfuhren bestimmter Textil- und Bekleidungserzeugnisse aus Belarus und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) bleiben auch im Jahr 2012 genehmigungspflichtig. Die Details:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Rahmen der Initiative „Bund Online 2005“ ein elektronisches Verfahren zur Beantragung von Überwachungsdokumenten für Eisen- und Stahleinfuhren über das Internet entwickelt.
Ab dem 1. Juli 2007 werden alle durch das BAFA ausgestellte Einfuhrgenehmigungen und Überwachungsdokumente an ATLAS übermittelt und müssen dann von der deutschen Zollverwaltung elektronisch abgeschrieben werden. Details enthält ein BAFA-Schreiben, das der IHK Hannover schon vorliegt.
Manchmal reicht ein Millimeter aus, um eine Zollnachforderung zu erhalten. Tatsächlich so geschehen beim Import von Paprikastücken, über den der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte.
Rechtzeitig vor Weihnachten wurde seit dem 1. Dezember die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von bisher 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Das Bundesministerium der Finanzen weist die Zollsellen und die Wirtschaftsbeteiligten darauf hin, dass Ursprungszeugnisse, die zum Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs im Rahmen der Einfuhr vorzulegen sind, nur als Originaldokument mit Stempelabdruck und Unterschrift der berechtigten Stellen anerkannt werden. Online-Ursprungszeugnisse finden keine Anerkennung. Deutsche IHK-Ursprungszeugnisse sind nicht betroffen.
Die Freimengen von Waren, die Privatreisende einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EU Ländern einführen dürfen, wurden zum 1. Dezember 2008 teilweise erhöht und richten sich nach dem benutzen Verkehrsmittel:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Internet Merkblätter zur Wareneingangsbescheinigung (WEB) und Internationalen Einfuhrbescheinigung (IEB) veröffentlicht. Deutsche Importeure brauchen sie, wenn sensible Waren aus einem Drittland in die EU kommen (sollen) und die Behörden des Lieferlandes eine solche Bescheinigung verlangen.
Nach einer Mitteilung des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Hannover gilt beim Import von Waren ab 1. März 2005 auch der ISPM 15_Standard für das Verpackungsholz in der Bundesrepublik.
Dem Hamburger Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin zufolge weisen etwa 20 Prozent der Importcontainer und der Ware bedenkliche Luftschadstoffkonzentrationen auf. Dies zieht Änderungen bei der Abfertigung nach sich, sobald das Zollamt diese Ware oder das Beförderungsmittel prüft.
Ob Erdbeeren, Schuhe oder Gussteile: Die EU erhebt auf bestimmte Einfuhrwaren Anti-Dumping-Zölle. Das überrascht die Importeure oft erst bei der Einfuhrabfertigung. Daher empfiehlt es sich, vor der Einfuhr zu recherchieren, welche Güter mit den hohen Zusatzabgaben belastet werden sollen oder bereits belastet sind. Die Details:
Zur Umgehung von EU-Antidumpingzöllen bedienen sich Betrüger zumeist falscher Ursprungsbescheinigungen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) will die Wirtschaft vor solchen Wettbewerbsverzerrungen schützen:
Der Kreis von Waren mit Ursprung in den USA, für den bei der Einfuhr in die EU ein Zusatzzoll in Höhe von 15 Prozent zu zahlen ist, wurde zum 1. Mai um 30 Waren verringert. Strafzölle werden weiterhin auf Zuckermais, Kranwagen und bestimmte Brillengestelle erhoben.
Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan hat die Europäische Union ihre Sicherheitsmaßnahmen vorsorglich weiter erhöht. Lebensmittel aus Japan dürfen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan streng kontrolliert und zertifiziert wurden.
Einfuhrsendungen aus Japan, die über deutsche Flug- und Seehäfen in die Europäische Union gelangen, werden auf radioaktive Oberflächenkontamination überprüft. Das hat das Bundesfinanzministerium der IHK Hannover bestätigt.
Die Foreign Trade Association (FTA) informiert, dass aufgrund falsch ausgestellter Ursprungszeugnisse Form A eine Sicherheitsleistung von zwölf Prozent der zu erwartenden Zollabgaben bei der Einfuhr von Textilien in die Europäische Union erhoben wird.
Die EU empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen bei Ursprungsnachweisen für Thunfisch aus Kolumbien bzw. El Salvador, wenn damit eine Präferenzbehandlung (Zollvergünstigungen) erreicht werden soll.
Durch die Einführung von autonomen Zollvergünstigungen zwischen der Republik Moldau und der EU ändert sich der Präferenznachweis bei Einfuhren in die Europäische Gemeinschaft. Das Ursprungszeugnis Formblatt A wird abgelöst von der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und der Präferenzursprungserklärung.
Die Überwachungsmission der Kommissionsdienststellen in Montenegro stellte fest, dass inzwischen die erforderlichen Voraussetzungen in der Zollverwaltung vorhanden sind, um die Präferenzregelungen bei der Ausfuhr von Waren in die Gemeinschaft sowie in andere Balkanländer ordnungsgemäß zu handhaben und zu prüfen. Importeure erhalten jetzt mehr Sicherheit und können die Vorsorgemaßnahmen beenden.
Mit einer neuen Internet-Plattform steht besonders Herstellern in Entwicklungsländern das komplette ABC zur Einfuhr in den EU-Binnenmarkt zur Verfügung. Zusätzlich können Händler und Importeure in der EU Geschäftskontakte knüpfen sowie umfassendes Know-how abrufen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die so genannte Einfuhrfibel aktualisiert. Die Publikation gibt auch in der Neufassung einen Überblick zu Beschränkungen, Antragsverfahren, Kontingenten, passive Veredelungsabläufen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus.