
In Südafrika ist zum 1. März 2012 eine aktualisierte Lebensmittelkennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Damit werden die seit 1993 geltenden Regelungen an den internationalen Standard und die neueste wissenschaftliche Forschung angepasst.
Ziel der Novellierung war es, den Verbraucher besser über Nährwerte und Zusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren. Gleichzeitig soll der Verbraucher durch die Informationen vor unseriösen Herstellern, Einführern und Händlern besser geschützt werden.
Die Vorschriften („Regulations relating to the Labelling and Advertising of Foodstuffs”) wurden bereits am 1. März 2010 im südafrikanischen Gesetzblatt No 32975 (Government Notice No. R 146) veröffentlicht (HIER:). Sie gelten sowohl für in Südafrika hergestellte als auch nach Südafrika eingeführte Lebensmittel.
Eine in der Verordnung festgelegte Übergangsfrist von einem Jahr bis zum Inkrafttreten sollte der Lebensmittelindustrie, soweit erforderlich, die Anpassung der Etikettierung/Werbung an die neuen Vorschriften erleichtern. Nach entsprechender Intervention der betroffenen Industriekreise wurde die Frist darüber hinaus um ein weiteres Jahr verlängert.
Nach der jetzt komplett in Kraft getretenen Verordnung müssen die entsprechenden Lebensmittel folgende Pflichtangaben enthalten:
• Name und Anschrift des Herstellers/Importeurs/Händlers
• Gebrauchshinweise
• Angaben zum Nettogewicht
• Ursprungsland
• Chargen-Kennzeichnung
• Angaben zur Haltbarkeit
• Nährstoff-Analyse in Tabellenform pro 100g/100ml
• Liste der Zutaten (zum Beispiel Farbstoffe, Konservierungsmittel), absteigend bezogen auf das Gewicht
• Hinweise auf enthaltene Allergene (zum Beispiel Gluten, Milch, Eier, Soja, Nüsse, Erdnüsse, Getreide)
Daneben sieht die Verordnung ein Verbot bestimmter Informationen und Angaben auf den Etiketten bzw. in der Werbung vor. Weitere Informationen sind in der Verordnung einsehbar.
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