Was bei der Abwicklung von Exportgeschäften in Drittländer zu berücksichtigen ist, darüber informiert die IHK Hannover in einem aktualisierten Merkblatt. Täglich erreichen die IHK Anfragen von Startern oder Wiedereinsteigern in das Exportgeschäft.
Die Datenbank "Market Access Database" der EU-Kommission mit Informationen zu Zollsätzen, Tarifbestimmungen und Einfuhrformalitäten einzelner Länder ist ab sofort über eine neue URL zu erreichen.
Für Fragen wie „Welche Einfuhrzollsätze gelten in den USA?“ oder „Sind Besonderheiten für das Exportprodukt im Einfuhrland zu beachten?“ liefert die englischsprachige Internetdatenbank „Market Access Database“ die richtigen Antworten.
Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass eine kommerzielle Ausfuhrsendung im Postverkehr nur zulässig ist, wenn sie zuvor zollamtlich behandelt wurde. Das heißt: Abstempelung der Ausfuhranmeldung durch die Ausfuhrzollstelle bereits ab einem Warenwert von 1000 Euro ist Pflicht.
Lieferungen in Nicht-EU-Länder können von der deutschen Umsatzsteuer befreit sein. Die Beratungspraxis der IHK ergab, dass viele Unternehmen diese Pflichtangabe zum Grund der Umsatzsteuerfreiheit bisher allerdings nur auf Rechnungen für Lieferungen in andere EU-Staaten eintragen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Schreiben Stellung zu der Frage bezogen, wie der belegmäßige Nachweis einer Ausfuhrsendung in den Fällen, in denen die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt wird, geführt werden kann:
Wie auch in einzelnen anderen Länder fordert nun die Zollverwaltung in Weißrussland (Belarus) immer häufiger, dass eine Kopie der EG-Ausfuhranmeldung bei der Einfuhr vom Importeur vorgelegt wird. Damit soll der tatsächliche Zollwert der Waren festgestellt und Zollbetrug verhindert werden.
Durch das neue Merkblatt zum Einheitspapier -Ausgabe 2005- sind die Codes für die Ausfüllung von Ausfuhrzollvordrucken beim Feld 1 (Anmeldung) ab April im zweiten Unterfeld verändert worden (nicht mehr "EX1"), was zu Akkreditiv-Anpassungen führen wird.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Gesamtrevision der Frühwarnschreiben vorgenommen und Organisationen, Unternehmen und Institutionen nach Ländern gelistet, die in Verdacht stehen, rüstungstechnische oder nukleare Beschaffungen vorzunehmen.
Die Europäische Union hat die bestehenden EU-Sanktionen gegen den Iran nochmals ausgeweitet. Etwa 80 bislang nicht betroffene Unternehmen und einige Personen wurden mit Strafmaßnahmen belegt. Von der Ausweitung ist auch die Europäisch-Iranische Handelsbank in Hamburg betroffen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Kurzdarstellung zur Exportkontrolle aktualisiert und liefert damit einen Überblick über die geltenden Ausfuhrbeschränkungen, die derzeit bestehenden Embargoregelungen sowie die Grundzüge des neuen elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahrens:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt veröffentlich, das sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet, die bisher nicht oder kaum von exportkontrollrechtlichen Fragen betroffen waren und daher einen hohen Bedarf an grundlegenden Informationen haben.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Ausfuhrliste geändert. Gleichzeitig wurde auch das Stichwortverzeichnis zu Teil 1 Abschnitt A und C der Ausfuhrliste aktualisiert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat verschiedenste Hinweise zur Änderung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Ende 2011 und Anfang 2012 veröffentlicht. Die Änderungen sind bereits in Kraft. Eine Übersicht der IHK hilft bei der Orientierung:
Der Newsletter "US-Exportbestimmungen", ein monatlich erscheinender Informationsdienst, berichtet aktuell und praxisgerecht über die wesentlichen Entwicklungen im US-Export- und Reexportrecht in dem für deutsche Unternehmen relevanten Rahmen.
Verschiedene Zertifikate und Zeugnisse müssen einer algerischen Akkreditivbank seit März dieses Jahres nicht mehr vorgelegt werden. Die Zollstellen verlangen solche Dokumente aber weiterhin. Die Details:
Seit Mai 2011 müssen für bestimmte Warengruppen Konformitätsprüfungen für Exporte nach Sambia durchgeführt werden. Die dem Programm der Zambia Bureau of Standards (ZABS) unterliegenden Produkte sind vor dem Versand einer physischen Inspektion zu unterziehen. Die Details:
Ab sofort wird von der saudischen Zollverwaltung beim Import strenger kontrolliert, ob alle Importwaren mit einer Ursprungsangabe versehen sind. Bei nicht korrekt gekennzeichneten Waren kann die ordnungsgemäße Kennzeichnung innerhalb von zwei Wochen nachgeholt werden.
Ab Mitte Dezember müssen amerikanische Importeure von Pflanzen und pflanzlichen Produkten inklusive Holz und Holzprodukten in den USA zusätzliche Anforderungen erfüllen. Ein Merkblatt der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer klärt auf.
Die Behandlung von Lieferungen nach Zypern wirft immer wieder viele Fragen auf, weil die Insel nach wie vor zweigeteilt ist. Ein Hinweis des Bundesfinanzministeriums, der die Besonderheiten des Zoll-, Außenwirtschafts- und Statistikrecht berücksichtigt, soll Klarheit schaffen:
In der Neuauflage der Publikation „Geschenke über die Grenze“ der IHK Heilbronn-Franken erfahren Unternehmen was sie bei Geschenksendungen ins Ausland berücksichtigen müssen. Kostenfreier Download: