
Viele Staaten fordern bei der Einfuhr von Waren Zolldokumente wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen oder Zertifikate, die von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt sein müssen. Der dafür bisher übliche Weg: Die Dokumente wurden mit einem Boten oder der Post zur IHK und dann zurück ins Unternehmen befördert. Eine zeit- und kostenintensive Prozedur! Diese Dokumente können Sie von der IHK jetzt auch auf elektronischem Weg erhalten – und dabei Zeit und Geld sparen. Außerdem beschleunigen Sie durch diesen elektronischen Prozess auch Ihren Warenverkehr erheblich. Ein neues Web-Video zeigt, wie es geht:
Dieser Service der IHK Hannover wird bereits angeboten und erfreut sich bei den Unternehmen großer Beliebtheit. Das elektronische Verfahren ist einfach: Sie senden Ihre Dokumente über eine Internetseite per Mail an die IHK; dann erteilt die IHK ihre Zustimmung zum Ausdruck der Dokumente auf Original-Vordrucken in Ihrem Unternehmen ebenfalls elektronisch. Ihre bisherige Unterschrift gegenüber der IHK auf dem Ursprungszeugnis-Antrag wird durch eine digitale Signatur ersetzt. Mit der hierfür erforderlichen individuellen Chipkarte (Smart-Card) und der persönlichen PIN-Nummer kann zweifelsfrei belegt werden, dass der Antrag von Ihnen gestellt wurde. Dies schützt Ihr Unternehmen vor Fälschungen in den beantragten Dokumenten und sichert die Übermittlung dieser sensiblen Daten zusätzlich ab.
Weitere Informationen zur Abwicklung, den rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie den Einrichtungskosten finden Sie in der folgenden Präsentation (HIER:)
Haben Sie Fragen zum elektronischen Verfahren? Dann wenden Sie sich an die IHK Hannover, Abteilung International, Martin Thorwesten, Tel. (0511) 3107-295, thorwesten(at)hannover.ihk.de
07.07.2008
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333