Im Amtsblatt der EU wurde von der EU-Kommission in Brüssel eine neue Matrix veröffentlicht, aus der sich der aktuelle Stand der Präferenzabkommen ergibt.
Mit der SAP-Kumulierung wird das System einer diagonalen Kumulierung mit den Ländern der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei umgesetzt. Diese Abkommen lassen auch die Kumulierung mit Vorerzeugnissen mit Ursprung in der Türkei zu, ausgenommen jedoch EGKS-Waren und Produkte der Agrarregelung.
Die Matrix enthält eine Übersicht über die Protokolle zu den Ursprungsregeln, in denen eine diagonale Kumulierung vorgese-hen ist; ferner ist das Datum genannt, ab dem eine solche Kumulierung anwendbar ist.
Diese Tabelle ersetzt die zuletzt im Amtsblatt der EU Nr. C44 vom 20.02.2010 veröffentlichte Tabelle.
Die einzige Veränderung betrifft das Vereinbarungsdatum für das Freihandelsabkommen zwischen Serbien und der Türkei, das zum 01.09.2010 in Kraft tritt.
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333