Montag, 21. Mai 2012
    IHK Hannover Themen International Ein- und Ausfuhrbestimmungen Ursprungsregelungen und deren Nachweise

    Ursprungsregelungen und deren Nachweise

    Anwendungsländer und Nachweise im Präferenzverkehr

    Warenursprungs- und Präferenzrecht

    IHK Hannover knackt Marke von 100.000 elektronischen Ursprungszeugnissen
    Im vergangenen Monat wurde die Marke von 100.000 bei der IHK Hannover bestätigten elektronischen Ursprungszeugnissen überschritten. Die IHK berät seit Jahren die Unternehmen in der Region intensiv über diesen Zeit und Kosten sparenden Weg und liegt mit einem Anteil von rund 10 Prozent bundesweit vorn.
    Internetangebot zum Warenursprungs- und Präferenzrecht
    Die EU-Kommission hat das Internetangebot zum Warenursprungs- und Präferenzrechts neu strukturiert und inhaltlich stark erweitert.
    Verbindliche Ursprungsauskunftsbehörden
    Die Liste der Zollbehörden, die innerhalb der Europäischen Union verbindliche Ursprungsauskünfte erteilen dürfen, ist jetzt in aktualisierter Form veröffentlicht worden.
    Datenbank zu bestehenden und geplanten Freihandelsabkommen weltweit
    Die Welthandelsorganisation (WTO) hat eine neue Datenbank zu Freihandelsabkommen freigeschaltet. Dort sind Informationen zu den von den WTO-Mitgliedern bestehenden und geplanten Freihandelsabkommen kostenfrei verfügbar. Besonders interessant ist die Datenbank für Transithandelsgeschäfte.
    Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf zu "Made in Germany"
    Als „produziert in Deutschland“ dürfe nur Ware gekennzeichnet werden, die maßgeblich in Deutschland hergestellt bzw. deren wertbestimmende Eigenschaften nach Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise aus deutscher Produktion stammen. Das entschied jetzt das OLG Düsseldorf.

    Präferenzursprung (Lieferantenerklärungen)

    Texte für Lieferantenerklärungen ergänzt
    Im Amtsblatt der EU hat der Rat eine Verordnung veröffentlicht, in der neue Texte für die Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft abgebildet sind. Die IHK hat eine Änderungsübersicht dazu erarbeitet und gibt weitere Hinweise.
    Texte für Lieferantenerklärungen Form III und IV ergänzt
    Im Amtsblatt der EU hat der Rat eine Verordnung veröffentlicht, in der ein Kumulierungsvermerk jetzt auch in den Texten der Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft abgebildet sind. Dieser Wortlaut wird nur von ganz wenigen Unternehmen benötigt, die an arbeitsteiligen Herstellungsprozessen in der EU beteiligt sind.
    Achtung bei Ursprungslandangaben in Lieferantenerklärungen
    Die deutsche Zollverwaltung hat publiziert, dass die alleinige Nennung des nationalen Ursprungslandes eines EU-Staates künftig in Lieferantenerklärungen nicht mehr anerkannt werden soll. Die IHK Hannover beschreibt dazu die Hintergründe und ist mit dem Kompromißvorschlag zufrieden, wenn er nur für neue und nicht für bereits ausgestellte Lieferantenerklärungen gilt.
    Korea-Lieferungen: IHK gelingt Vereinfachung bei Lieferantenerklärungen
    Das neue Präferenzabkommen mit der Republik Korea beinhaltet einige Besonderheiten. Dass sich der Aufwand bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen dadurch allerdings verdoppeln sollte, wollte die IHK Hannover nicht einsehen.
    Fragenkatalog zu Lieferantenerklärungen aktualisiert / Muster im Download
    Die 18 häufigsten Fragen zu Lieferantenerklärungen hat die IHK jetzt in aktualisierter Form aufgelistet und mit ausführlichen Antworten versehen. Gleichzeitig besteht nach wie vor die Möglichkeit, die beiden am häufigsten verwendeten Arten von Lieferantenerklärungen als Datei kostenpflichtig herunterzuladen.
    Aufbewahrungsfristen für Lieferantenerklärungen 1207/2001
    Das Bundesfinanzministerium hat seine Rechtsauffassung zur Aufbewahrungsfrist von Lieferantenerklärungen nach der Verordnung (EG) 1207/2001 dargestellt. Danach müssen Lieferantenerklärungen sechs Jahre aufbewahrt werden.

    Warenursprung (IHK-Ursprungszeugnis)

    Ausfüllhilfe für Ursprungszeugnisse von der IHK
    Die Zeiten der Schreibmaschinenbenutzung teilweise mit Blaupapier gehen immer mehr dem Ende entgegen. Die IHK bietet jetzt eine Ausfüllhilfe für Ursprungszeugnis-Vordrucke am Rechner an.
    IHK Hannover knackt Marke von 100.000 elektronischen Ursprungszeugnissen
    Im vergangenen Monat wurde die Marke von 100.000 bei der IHK Hannover bestätigten elektronischen Ursprungszeugnissen überschritten. Die IHK berät seit Jahren die Unternehmen in der Region intensiv über diesen Zeit und Kosten sparenden Weg und liegt mit einem Anteil von rund 10 Prozent bundesweit vorn.
    Online Abwicklung auch bei IHK-Ursprungszeugnissen möglich
    Nicht nur die Zollverwaltung setzt künftig verstärkt auf die elektronische Abwicklung zum Beispiel bei der Ausfuhr mit ATLAS. Auch die IHK Hannover bietet die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere Handelsdokumente im elektronischen Verfahren zu beantragen - das spart Zeit/Aufwand und bringt Waren noch schneller zum Kunden.
    Ursprungszeugnisse/Handelsrechnungen: Neue Übersicht der IHK hilft weiter
    Brauche ich für den Export in das Zielland ein Ursprungszeugnis und/oder eine von der IHK beglaubigte Rechnung? Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen gibt eine neue Übersicht der IHK Hannover.
    Mit elektronischen Ursprungszeugnissen schneller am Ziel
    Die IHK Hannover ist Ihr Partner im Exportgeschäft. Mit Hilfe elektronischer Verfahren bei der Beantragung von Zolldokumenten bringen Sie ihre Waren schneller ans Ziel. Ein Web-Video zeigt, wie es geht:
    Das Ursprungszeugnis - notwendiges Übel oder Eintrittskarte in fremde Märkte?
    Die Industrie- und Handelskammer Hannover stellt in Hannover und ihren sieben Regionalgeschäftsstellen im Jahr fast 64.000 Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen für ihre Unternehmen aus. Häufig ist den Unternehmen aber nicht bewusst, warum und in welchen Fällen diese Papiere im internationalen Handelsverkehr überhaupt erforderlich sind.

    Präferenzursprung (Allgemeines)

    EU-SAP-Zone: Neue Informationen zu Präferenzabkommen
    Die EU hat neue Informationen zum Stand der Präferenzabkommen (EU mit den Balkanländern und der Türkei) veröffentlicht. Die neuen Informationen ergeben sich aus einer Tabelle, der sogenannten Matrix, die die EU-Kommission im Amtsblatt der EU abgedruckt hat.
    Zoll-Merkblatt: „Ermächtigter Ausführer“
    Nicht zuletzt im Hinblick auf den Warenverkehr mit der Republik Korea gewinnt das Verfahren des „Ermächtigten Ausführers“ immer größere Bedeutung im Präferenzrecht. Der Zoll hat hierzu ein Merkblatt veröffentlicht.
    Pan-Euro-Med-Zone: Neue Matrix aus Brüssel
    Die EU-Kommission eine neue Matrix veröffentlicht, aus der sich der aktuelle Stand der Präferenzabkommen ergibt.
    Warenursprung und Präferenzen: Neues Online-System vom Zoll
    Mit "Warenursprung und Präferenzen online" bietet die deutsche Zollverwaltung seit Anfang April ein neues komfortables Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Gemeinschaft an:
    Ursprungsnachweise: Vorsicht bei EG-Kennzeichnung
    Die deutsche Zollverwaltung weist darauf hin, das die Verwendung der Abkürzung "EG" für Ursprungswaren der Europäischen Gemeinschaft bei der Bezeichnung des Ursprungslandes/des Präferenzverkehrs in Präferenznachweisen bzw. Lieferantenerklärungen nur in der Vergangenheit toleriert wurde:
    Neue Bedingungen für Ermächtigte Ausführer
    Nach der neuen Dienstanweisung für den Ermächtigen Ausführer widerrufen die Hauptzollämter die Bewilligungen und fordern von den Unternehmen eine Neubeantragung. Es zeigt sich, dass durch Personalwechsel und Umorganisation in einigen Firmen das Know-how und der Wertschätzung des erleichterten Verfahren verloren gehen
    Nachträgliche Ausstellung eines Präferenznachweises: Vordruck 0445 entfallen
    Der Antrag auf nachträgliche Ausstellung eines Präferenznachweises (Vordruck 0445) ist nicht mehr notwendig und entfällt. Darüber hat das Bundesfinanzministerium die Zollstellen und die Wirtschaft informiert.
    Erläuterungen zu den Ursprungsprotokollen Pan-Europa-Mittelmeer
    Die EU-Kommission hat eine aktualisierte Fassung mit Erläuterungen zu den Ursprungsprotokollen Paneuropa-Mittelmeer veröffentlicht. Damit sollen Unsicherheiten bei den Anwendern (Wirtschaftsbeteiligte bzw. Zollverwaltungen) beseitigt und mehr Klarheit in der Auslegung dieser Präferenzabkommen erzielt werden.

    Präferenzursprung (Länderbesonderheiten)

    Zollpräferenzen für Entwicklungsländer bis 2013 verlängert
    Die EU hat das derzeitige Schema allgemeiner Zollpräferenzen für Entwicklungsländer, das ursprünglich bis zum 31. Dezember 2011 gültig ist, bis zum 31. Dezember 2013 vorerst ohne Änderungen verlängert.
    Südkorea: Vereinfachte Arbeits- und Organisationsanweisung für Ermächtigte Ausführer
    Unternehmen mit Exporten nach Südkorea im Wert von über 6.000 Euro müssen zwingend Ermächtigter Ausführer sein, damit die Waren in Südkorea zollfrei importiert werden können. Dies setzt eine betriebsinterne Arbeits- und Organisationsanweisung voraus. Die IHK-Organisation hat jetzt eine vereinfachte Anweisung entwickelt, um den Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren.
    Zollpräferenzen für Entwicklungsländer bis 2014 auf dem Prüfstand
    Nach einem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung des Allgemeinen Präferenzsystems (ASP) sollen die Einfuhrwaren aus nur noch 84 Entwicklungsländern günstigere Zollsätze erhalten. Damit drohen EU-Importen aus 92 Ländern höhere Zollabgaben.
    Präferenzabkommen mit Albanien aktualisiert
    Nach einer Mitteilung des EU-Rates ist das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen mit Albanien seit dem 1. April 2009 in aktualisierter Form anwendbar. Die Veränderungen betreffen hauptsächlich die Be- und Verarbeitungslistenbedingungen für die Ursprungserzielung.
    Fehlerhafter Präferenznachweis Formblatt A aus Argentinien und Indien
    Bei Einfuhren aus Argentinien und Indien muss der Präferenznachweis Ursprungszeugnis Formblatt A dem vereinbarten Aussehen entsprechen. Bei Abweichungen werden Präferenznachweise nach dem 30. April 2012 bzw. dem 30. Juni 2011 nicht mehr für Zollvergünstigungszwecke anerkannt.
    Präferenzabkommen mit Bosnien und Herzegowina erweitert
    Nach einer EU-Ratsmitteilung ist das Interimsabkommen mit Bosnien und Herzegowina seit dem 1. Juli 2008 anwendbar. Das wirkt sich auf den Warenverkehr und die Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, Präferenzursprungserklärungen und Lieferantenerklärungen) aus.
    Neues Präferenzabkommen der EU mit den CARIFORUM-Staaten
    Nach einer EU-Ratsmitteilung ist das Wirtschaftspartnerschafts- abkommen mit den CARIFORUM-Staaten bereits seit dem 29. Dezember 2008 anwendbar. Das wirkt sich auf den Warenverkehr und die Präferenznachweise aus.
    Chile: Ablehnungsgründe für Präferenznachweise neu erläutert
    Die Europäische Gemeinschaft und Chile haben nach aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Präferenznachweisen jetzt eine Klärung herbeigeführt, aus welchen Gründen die Ablehnung erfolgen kann/darf.
    Mazedonien: EU aktualisiert Präferenzabkommen
    Die EU hat das Präferenzabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aktualisiert. Betroffen davon sind Änderungen nach der Einbeziehung von Bulgarien und Rumänien in die EU sowie abweichende Be- und Verarbeitungslistenbedingungen, um die Präferenzursprungseigenschaft zu erreichen. Auswirkungen auf Präferenznachweise sind damit gegeben.
    Präferenzabkommen mit Montenegro erweitert
    Nach einem EU-Ratsbeschluss ist das Interimsabkommen mit Montenegro bereits seit dem 1. Januar 2008 vorzeitig anwendbar. Das wirkt sich auf den Warenverkehr und die Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, Präferenzursprungserklärungen und Lieferantenerklärungen) aus.
    Fehlerhafter Präferenznachweis Formblatt A aus Nigeria
    Bei Einfuhren aus Nigeria muss der Präferenznachweis Ursprungszeugnis Formblatt A dem vereinbarten Aussehen entsprechen. Bei Abweichungen werden Präferenznachweise nach dem 12. April 2012 nicht mehr anerkannt.
    Neues Präferenzabkommen der EU mit den West-Pazifik-Staaten
    Nach einer EU-Ratsmitteilung ist das Interims-Partnerschaftsabkommen mit den West-Pazifik-Staaten vereinbart worden und mit Papua-Neuguinea bereits seit dem 20. Dezember 2009 rückwirkend anwendbar. Die Fidschi-Inseln bleiben noch im Wartesstand. Das wirkt sich auf den Warenverkehr und die Präferenznachweise aus.
    EU-Südkorea: Neue Ursprungsbedingungen für den Warenverkehr
    Präferenzabkommen EU-Südkorea ab 1. Juli: Vor der Ausstellung eines Präferenznachweises (Ursprungserklärung oder Lieferantenerklärung) müssen Hersteller die Be- und Verarbeitungsbedingungen überprüfen. Die Chancen den Ursprung zu erzielen, haben sich wesentlich vergrößert.
    Präferenzabkommen Südkorea: Auswirkungen für Lieferantenerklärungen
    Das ab dem 1. Juli geltende EU-Präferenzabkommen mit Südkorea hat auch Auswirkungen auf die Eintragungen in Lieferantenerklärungen.
    Neue Details zum Freihandelsabkommen EU-Südkorea
    Das Europäische Parlament hat am 17. Februar dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea zugestimmt, das am 1. Juli in Kraft tritt. Für die Ursprungsregeln und den korrekten Ursprungsnachweis sind bestimmte Vorgaben zu beachten.
    Präferenzabkommen der EU mit Serbien jetzt gegenseitig
    Nach einer EU-Rats- mitteilung ist das Interimsabkommen mit Serbien bereits seit dem 1. Juli 2008 vorläufig anwendbar. Das wirkt sich auf den Warenverkehr und die Präferenznachweise aus.
    Türkei-Warenaustausch: Viele Waren sind bereits zollfrei
    Verschenken Sie nicht bares Geld beim Warenverkehr mit der Türkei, weil für die gewerblichen Waren und teilweise auch schon für landwirtschaftliche und EGKS-Erzeugnisse die Zollfreiheit gilt.
    Türkei: Vordrucke der A.TR. ändern sich in der EU nicht
    Die deutsche Zollverwaltung hat eine Meldung publiziert, die in der Exportwirtschaft zu erheblichen Verwirrungen führt. Nur die A.TR.-Vordrucke, die aus der Türkei beim zollfreien Import in der EU vorgelegt werden, tragen künftig einen Barcode. Nicht hingegen die Vordrucke, die EU-Exporteure für Sendungen in die Türkei ausfertigen.
    EU streicht die Zollvergünstigungen für Importwaren aus Belarus
    Mit einer Verordnung hat die EU angekündigt, dass die allgemeinen Zollpräferenzen für Waren mit Ursprung in Belarus, aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte, vorläufig zurückgenommen werden. Für Importeure verteuern sich ab dem 21. Juni die Einfuhrkosten.
    Israel: Keine Präferenzen für Waren aus besetzten Gebieten
    Erzeugnisse aus den Gebieten, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, erhalten auch künftig keine Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr in die Gemeinschaft. Mit einem Zusatzvermerk des Herstellungsortes im Präferenznachweis will die Zollverwaltung Umgehungen wirksamer als bisher ausschließen.

    Fachliteratur

    Praxishandbuch zu Lieferantenerklärungen und Ursprungsregelungen aktualisiert
    Die Fragestellungen zur Ausfertigung von Lieferantenerklärungen und anderen Ursprungsbelegen sind vielfältig. Ein Praxishandbuch in aktualisierter Auflage mit Tipps, Mustern und Checklisten bietet Hilfe:
    Regelungen im Detail: Fachbuch zu Pan-Euro-Med
    Nachdem die Regelungen zur Pan-Euro-Med-Zone bisher in verschiedene Publikationen zum allgemeinen Präferenzursprungsrecht eingeflossen sind, ist jetzt erstmals ein Fachbuch erschienen, das sich nur auf diese neuen und sehr speziellen Regelungen zur Ursprungsfindung konzentriert.
    Mister Wonggoogle.com
    Dokumenten-Nr.: 100811358

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