Montag, 21. Mai 2012

    EU-Handel

    Wenn Sie Lieferungen (sog. Versendungen) in und Bezüge (sog. Eingänge) aus anderen EU-Staaten abwickeln möchten, sind die Meldepflichten von den Grenzübergängen in die beteiligten Unternehmen verlagert worden. Steuerliche und statistische Vorgaben sollen dabei eingehalten werden.

    Neue Intrastat-Ausfüllanleitung 2012
    Vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden wurde die 14. Auflage der Anleitung zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke (Stand: 2012) herausgegeben. Die IHK Hannover hat eine Übersicht mit den wenigen Veränderungen erstellt. Die Details:
    Bundeszentralamt für Steuern ersetzt Bundesamt für Finanzen
    Drei neue Behörden haben die Funktionen des zu Jahresbeginn aufgelösten Bundesamtes für Finanzen (BfF) übernommen. Eine Übersicht über die neue Aufgabenverteilung und die Internetadressen der neuen Behörden.
    Meldefreigrenze für Intrastat ab 2012 erhöht: Entlastung der Unternehmen
    Für rund 7000 deutsche Unternehmen entfällt ab 2012 die Meldepflicht zu den innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Warenbewegungen, weil die Meldefreigrenze von 400.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben wird: Heute hat Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler die entsprechende Verordnung unterzeichnet.
    Qualifizierte Bestätigung von USt.-Id-Nummern jetzt online
    Das Bundeszentralamt für Steuern hat das Bestätigungsverfahren für ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vereinfacht. Nunmehr ist es auch möglich, die qualifizierte Anfrage im Anschluss an eine einfache Bestätigung online zu stellen.
    Umsatzbesteuerung mit den EU-Ländern
    Weitere Informationen zu umsatzsteuerlichen Regelungen
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    Dokumenten-Nr.: 10082183

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