Wenn Sie Lieferungen (sog. Versendungen) in und Bezüge (sog. Eingänge) aus anderen EU-Staaten abwickeln möchten, sind die Meldepflichten von den Grenzübergängen in die beteiligten Unternehmen verlagert worden. Steuerliche und statistische Vorgaben sollen dabei eingehalten werden, über die Sie hier nähere Details erfahren.
Kundenwünsche und Einfuhrvorschriften der Empfangsländer sowie Datenfelder in Zolldokumenten erfordern für die Abwicklung Angaben zur Ursprungseigenschaft einer Ware teilweise in speziellen Formularen (Ursprungszeugnis, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED, A.TR) oder mit speziellem Wortlaut (Lieferantenerklärung). Am Ende des Verfahrens stehen oft die Zustimmung und Zollvergünstigungen zur Einfuhr im (späteren) Zielland. Die Rechtsgrundlagen und Besonderheiten sind genauso vielfältig, wie die verschiedensten Nachweisdokumente. Unsere Informationen helfen Ihnen bei der Orientierung.
Sollen Güter aus einem Drittland nach Deutschland bzw. in die EU eingeführt werden, ist im Vorfeld die Zulässigkeit zu prüfen. Anschließend folgt die Erstellung verschiedenster (Zoll-)Dokumente und ggfs. die Erhebung sowie Zahlung von Einfuhrabgaben. Nähre Hinweise zur Einfuhrvorbereitung und Einfuhrabwicklung sind zu berücksichtigen.
Wenn Güter aus Deutschland bzw. der EU in ein Drittland ausgeführt werden, ist frühzeitig die Zulässigkeit zu prüfen. Anschließend folgt die Erstellung von verschiedenen (Zoll-)Dokumenten und ggfs. deren Weitergabe an spezielle Registrierungs- und Überwachungsbehörden. Der Vorbereitung und Abwicklung ist besondere Beachtung zu schenken.
In Zoll- und Statistikmeldungen, aber auch in vielfältigen Handelsdokumenten, sollen Lieferanten produktspezifische Nummern eintragen, die oft als Warennummer, Zolltarifnummer, Codenummer oder auch als HS-Code bezeichnet sind. Sie werden benötigt, um Genehmigungspflichten und Ursprungsregelungen zu überprüfen, die Abgabensätze festzustellen und statistische Auswertungen vorzubereiten. Diese Nummern möglichst richtig zu ermitteln und die laufenden Veränderungen (Aktualisierungen) zu berücksichtigen ist nicht immer einfach.
Die Zollverwaltung verabschiedet sich immer mehr von der Zollvordruckanerkennung und wünscht zum einfacheren und beschleunigten Ablauf die frühzeitige Datenübermittlung auf elektronischem Wege vor der Aus- und Einfuhr (ATLAS = Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) oder auch vor den zollamtlich überwachten Transportverkehren (NCTS = New Computerised Transit System).
Zur vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Waren wie z.B. Warenmustern, Berufsausrüstungen, Ausstellungs- und Messegüter kann für bestimmte Länder ein von der IHK erhältliches spezielles internationales Zolldokument (Carnet A.T.A bzw. Carnet CPD) verwendet werden, welches die Abwicklung erleichtern und beschleunigen soll.
Suchen Sie Links oder weitere Hinweise zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie zur Abwicklung von Auslandsgeschäften (wie z.B. Informationen zu Sanktions-/Terrorlisten, Zollrechtsänderungen, allgemeine Fachliteratur, Zollamtsanschriften und deren Öffnungszeiten, Zollvorgaben im Ausland)?