Donnerstag, 20. Juni 2013

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    Reinhard Wagner

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    Russland: Neue Geschäftspartner rechtzeitig prüfen

    Wer sein Risiko im Russlandgeschäft minimieren will, braucht verlässliche Informationen über seine Geschäftspartner. Allen Vorurteilen zum Trotz ist die Informationslage über potenzielle Geschäftspartner in Russland wesentlich besser und transparenter als ihr Ruf, schreibt Germany Trade and Invest.

    Der russische Gesetzgeber hat aus ureigenem Interesse das Spektrum an Veröffentlichungspflichten von russischen Unternehmen massiv erweitert. Denn russische Finanzbeamte verwehren bei Steuerprüfungen die Anerkennung von Ausgaben, wenn die Existenz der Geschäftspartner nicht ordentlich kontrolliert wurde.

    Experten raten, vor jedem Neugeschäft die Identität und Bonität der Geschäftspartner zu prüfen. Qualifizierte Auskünfte kosten im Vergleich zu den Geschäftsvolumina wenig Geld. Dennoch fallen deutsche Exporteure immer wieder auf Betrüger herein, weil sie deren Firmen nicht hinreichend oder überhaupt nicht geprüft haben.

    Alexander Spaak, Geschäftsführer des Informationszentrums an der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau, kennt die skurrilsten Leichtsinnigkeiten und Fehler beim Risikomanagement im Russlandgeschäft. So wickeln Firmen Aufträge im sechsstelligen Eurobereich auf Basis von E-Mails und ohne Identitätsprüfung der Partner ab. Andere fielen auf gefälschte Stempel und absurde Internetadressen herein. Die Manager im deutschen Betrieb freuten sich zunächst über die prompte Anzahlung. Doch das böse Erwachen komme, wenn der Restbetrag nach Lieferung ausbleibt. Erst dann stelle sich heraus, dass der Vertrag gefälscht war oder dass der Verhandlungsführer nicht berechtigt war zur Unterschrift.

    Deshalb sollten sich deutsche Unternehmen vor großen Geschäften über neue Partner genau informieren. So sollte man sich in jedem Fall die komplette Firmenbezeichnung geben lassen - und zwar auch auf Russisch. Dazu die Steuernummer (INN), die staatliche Registriernummer (OGRN) sowie einen Auszug aus dem Handelsregister. „Am besten man fordert sogar die Satzung ein“, so Spaak. Das sei bei größeren Geschäften in Russland üblich. Aus der Satzung geht hervor, ob der Geschäftsführer überhaupt Verträge im entsprechenden Umfang unterschreiben darf.

    Im Rahmen ihres Dienstleistungsangebotes bietet die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Bonitätsprüfungen an: http://russland.ahk.de/dienstleistungen/recht-und-steuern/bonitaetspruefung/

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    Letzte Änderung:  16.05.2012
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