
Ab dem 1. Januar 2011 gelten neue Regeln für den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Im Mittelpunkt stehen die Flexibilisierung und Neuordnung der Betreuung bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Schon im Jahr 2005 wurden zur Reformierung der Kleinbetriebsbetreuung die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften novelliert.
Künftig besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus zwei Komponenten:
Unternehmer haben also alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig – insbesondere nach wesentlichen Änderungen – zu überprüfen. Auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hierzu wichtige Informationen und zwar:
Download:
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333