Dienstag, 18. Juni 2013
    IHK Hannover Themen Innovation / Umwelt Umwelt Arbeitssicherheit Technischer Arbeitsschutz Neue Regeln für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ab 2011

    Neue Regeln für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ab 2011

    Ab dem 1. Januar 2011 gelten neue Regeln für den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Im Mittelpunkt stehen die Flexibilisierung und Neuordnung der Betreuung bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Schon im Jahr 2005 wurden zur Reformierung der Kleinbetriebsbetreuung die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften novelliert.

    Künftig besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus zwei Komponenten:

    • Betriebliche Grundbetreuung
      (mit der Vorgabe von festen Einsatzseiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte)
    • Betriebsspezifischer Betreuungsanteil
      (Inhalt und Umfang müssen abhängig von der individuellen Gefährdungssituation und dem Bedarf von jedem Betrieb selbst ermittelt werden)

    Unternehmer haben also alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig – insbesondere nach wesentlichen Änderungen – zu überprüfen. Auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hierzu wichtige Informationen und zwar:

    • den Mustertext der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV 2),

    • Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis,

    • einen Beitrag zur Entwicklung der Regeln für den Einsatz von Fachkräften für Arbeitsicherheit und Betriebsärzten. 


    Download:

    Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit Informationen zu den neuen Regeln für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte

     

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    Letzte Änderung:  01.10.2010
    Dokumenten-Nr.: 101018977

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