Montag, 21. Mai 2012

    Abfall

    IHK-Merkblatt informiert über neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
    Ein IHK-Merkblatt informiert über die wesentlichen Neuerungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 1. Juni 2012, etwa die 5-stufige Abfallhierachie, das Ende der Abfalleigenschaft und die Änderungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler.
    Erstinformationen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
    Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall sieht in der Regel eine vorherige schriftliche Notifizierung bzw. Zustimmung der zuständigen Behörden im Versand- und Empfängerland oder bei bestimmten Abfällen die Einhaltung allgemeiner Informationspflichten vor. Erstinformationen zur Abfallverbringung finden Sie auf IHK-Website.
    Melderegister für Batteriehersteller/-importeure seit 1. Dezember online
    Hersteller, Importeure und Unternehmen, die Batterien zusammen mit Geräten in Verkehr bringen, müssen ab dem 1. März 2010 in ein öffentliches Melderegister beim Umweltbundesamt eingetragen sein. Wer dort nicht registriert ist, darf in Deutschland keine Batterien neu in Verkehr bringen.
    Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren
    Ab dem 1. April 2010 wird das elektronische Abfallnachweisverfahren für Abfallerzeuger, -entsorger und -beförderer von gefährlichen Abfällen zur Pflicht. Ausnahmen gelten u.a. für Kleinmengenerzeuger und für die Sammelentsorgung von Abfällen.
    Verbot gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten: Aktualisierter Ratgeber
    Seit dem 1. Juli 2006 ist das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe wie Blei, Cadmium oder Chrom VI in Elektrogeräten verboten. Ein aktualisierter Ratgeber des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektroindustrie e. V. gibt Tipps zur Kommunikation in der Lieferkette.
    Neues Batteriegesetz tritt zum 1. Dezember 2009 in Kraft
    Das neue Batteriegesetz tritt zum 1. Dezember 2009 in Kraft. Damit kommen neue Anzeige-, Rücknahme- und Verwertungspflichten auf die Hersteller, Vertreiber und Importeure von Batterien (sog. Erstinverkehrbringer) zu.
    Neue IHK-Website zum Vollständigkeitsregister online
    Eine neue Website der IHK-Organisation informiert rund um das Thema Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen. Jährlich zum 1. Mai müssen Vollständigkeitserklärungen bei der örtlich zuständigen IHK hinterlegt werden, erstmals 2009.
    Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe
    Welche Anforderungen muss man als Entsorgungsfachbetrieb unter anderem bei der Arbeitsorganisation oder Fachkunde erfüllen? Darüber informiert eine Vollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall. Weitere Informationen auf der IHK-Website.
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    Dokumenten-Nr.: 10089097

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