Das neue Geschmacksmustergesetz, das am 1. Juni in Kraft getreten ist, regelt den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen. Die Änderungen, die sich damit bezüglich Schutzwirkung, -dauer und Anmeldeverfahren ergeben im Überblick
Als Alternative zur klassischen Anmeldung in Papierform bietet das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bereits seit dem 1. März eine rechtswirksame und schnelle Möglichkeit Geschmacksmuster (Designs) online anzumelden.