
Große Sorptionskälteanlagen [Erzeugung von Kälte aus Wärme] mit einer Mindestkälteleistung von 50 kW werden über das Förderprogramm gewerbliche Klima- und Kälteanlagen gefördert. Die Anlage muss mit Sekundärwärme, d. h. mit
Als Förderung wird ein Investitionszuschuss in Höhe von 25 % der Nettoinvestitionskosten gewährt. Eine Bonusförderung ist möglich, wenn die Abwärme, die bei der Kälteerzeugung anfällt, genutzt wird. Die Forderungen nach speziellen Kältemitteln und den Mindestgrenzen für Jahresstromkosten der Anlagen entfallen. Die Anträge auf Förderung sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
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Meldung zum Hauptförderprogramm „Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen“
Formular für die technische Beschreibung der Sorptionskälteanlage
Ansprechpartner: IHK Hannover, Industrie und Verkehr, Andreas Raetsch, Tel. 0511/3107-412, raetsch(at)hannover.ihk.de
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333
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