Im betrieblichen Alltag gibt es Tätigkeiten, bei denen Unternehmen rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben können oder müssen. Dazu gehören u. a. das elektronische Ursprungszeugnis, die elektronische Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug, das elektronische Abfallnachweisverfahren (Entsorgungsnachweise und Begleitscheine) und die Vollständigkeitserklärungen für Verkaufsverpackungen.
Von den drei verschiedenen Formen der elektronischen Signatur ist in der Praxis die „qualifizierte elektronische Signatur“ relevant. Weiterhin gibt es die „allgemeine elektronische Signatur“ und die „fortgeschrittene elektronische Signatur“.
An qualifizierte elektronische Signaturen stellt der Gesetzgeber die höchsten Anforderungen hinsichtlich der Erstellung von Signaturschlüsseln zur Signaturerstellung und Signaturprüfschlüsseln sowie Zertifikaten. Zusätzlich müssen die bei der Signaturerstellung eingesetzten Anwendungskomponenten ebenfalls bestimmten Anforderungen entsprechen.
Die IHK Hannover bietet selbst keine Signaturkarte an. Die Website der Bundesnetzagentur enthält eine Anbieterübersicht.
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