Donnerstag, 9. Februar 2012

    Ansprechpartner/-in

    Stefan Noort

    Telefon: 0511/3107-231
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    E-Mail

    E-Government

    Elektronische Signatur
    Im betrieblichen Alltag gibt es Tätigkeiten, bei denen Unternehmen rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben können oder müssen. Dazu gehören u. a. das elektronische Ursprungszeugnis, die elektronische Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug, das elektronische Abfallnachweisverfahren (Entsorgungsnachweise und Begleitscheine) und die Vollständigkeitserklärungen für Verkaufsverpackungen.
    Mit elektronischen Ursprungszeugnissen schneller am Ziel
    Die IHK Hannover ist Ihr Partner im Exportgeschäft. Mit Hilfe elektronischer Verfahren bei der Beantragung von Zolldokumenten bringen Sie ihre Waren schneller ans Ziel. Ein Web-Video zeigt, wie es geht:
    Moderne SOA-Lösung bei den IHKn
    Mit dem Aufbau einer modernen serviceorientierten IT-Infrastruktur und der Erweiterung um eine E-Government-Architektur für den Datenaustausch mit Dritten haben die IHKn die technischen Voraussetzungen für E-Government bereits umgesetzt:

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