Im betrieblichen Alltag gibt es Tätigkeiten, bei denen Unternehmen rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben können oder müssen. Dazu gehören u. a. das elektronische Ursprungszeugnis, die elektronische Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug, das elektronische Abfallnachweisverfahren (Entsorgungsnachweise und Begleitscheine) und die Vollständigkeitserklärungen für Verkaufsverpackungen.
Die IHK Hannover ist Ihr Partner im Exportgeschäft. Mit Hilfe elektronischer Verfahren bei der Beantragung von Zolldokumenten bringen Sie ihre Waren schneller ans Ziel. Ein Web-Video zeigt, wie es geht:
Mit dem Aufbau einer modernen serviceorientierten IT-Infrastruktur und der Erweiterung um eine E-Government-Architektur für den Datenaustausch mit Dritten haben die IHKn die technischen Voraussetzungen für E-Government bereits umgesetzt: