Domain-, Urheber-, Datenschutzrecht: Eine aktualisierte umfassende Dokumentation der Uni Münster gibt auf rund 550 Seiten einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen des Internetrechts.
Spätestens ab 1. August 2012 müssen Onlineshops für Verbraucher ihre Bestellseiten überarbeitet und an die dann geltende Button-Lösung angepasst haben. Es reicht nicht aus, nur den Bestellbutton anzupassen:
Immer wieder werden Online-Händler oder -Dienstleister wegen falscher oder fehlender Preisangaben abgemahnt. Welche Punkte zum Schutz vor derartigen Abmahnungen bei der Angabe von Preisen im E-Commerce zu beachten sind, zeigt die 3-Punkte-Checkliste der IHK Hannover:
Die Unbekümmert- oder Unwissenheit der eigenen Mitarbeiter können Unternehmen mit ihrer IT-Infrastruktur schnell in Bedrängnis bringen. Deshalb empfiehlt Fachanwalt Thomas Feil Unternehmen, eine IT-Betriebsvereinbarung abzuschließen.
Nach einem Urteil des OLG Hamm ist die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per E-Mail unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Ebay-Auktion als rechtzeitig anzusehen, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen.
Viele Unternehmer erliegen dem Irrtum, im Internet sei alles kostenlos und alle im World Wide Web auffindbaren Fotos seien frei verfügbar. So denken viele Gewerbetreibende, die ihre Produkte im Internet vertreiben, es spräche nichts dagegen, über eine Suchmaschine ein entsprechendes Foto auf einer anderen Internetseite zu suchen, zu kopieren und zu verwenden.
Ob der Diebstahl von 17 Millionen Datensätzen von T-Mobile oder der Verlust von Kreditkartenkundendaten der Landesbank Berlin: Die aktuellen Datenskandale zeigen: Es ist höchste Zeit, den Datenschutz im Unternehmen ernst zu nehmen. Was Geschäftsführer und ihre Datenschutzbeauftragten wissen müssen und wo die Stolperfallen beim Datenschutz liegen, darüber informiert ein Artikel.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass auch eine E-Mail, die zur Bestätigung einer Newsletterbestellung im Double-opt-in-Verfahren auffordert, als unzulässige Werbung anzusehen ist. Die IHK erläutert, welche Handlungsempfehlungen sich daraus für Unternehmen ergeben.
Domain-, Urheber-, Datenschutzrecht: Eine aktualisierte umfassende Dokumentation der Uni Münster gibt auf fast 600 Seiten einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen des Internetrechts.
Mit Ablauf des 4. Novembers 2011 endete die Umstellungsfrist für die Anpassung der Widerrufsbelehrungen im Onlinehandel an die neuen Wertersatzvorschriften. Seitdem muss mit Abmahnungen gerechnet werden, wenn noch die alten Widerrufsbelehrungen verwendet werden. Praxistipps und Mustertexte finden Sie in der Langfassung.
Trusted Shops hat die seit 4. August 2011 geltenden Änderungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht beim Fernabsatz zusammengefasst. Das Whitepaper mit Musterbelehrungen kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.
Seit 4. August 2011 gilt eine geänderte Widerrufsbelehrung. Die Änderungen waren aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs notwendig und beziehen sich auf die Wertersatzvorschriften. Die Übergangsfrist zur Verwendung der alten Muster ist bereits am 4. November 2011 angelaufen.
Domain-, Urheber-, Datenschutzrecht: Eine aktualisierte umfassende Dokumentation der Uni Münster gibt auf fast 600 Seiten einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen des Internet-Rechts.
Eine böse Überraschung: Sie haben unverhofft eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten. Keinesfalls sollten Sie dies auf die leichte Schulter nehmen. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer zeigt, wie Sie richtig reagieren.
Nach wie vor sind bei vielen Online-Anbietern, insbesondere Unternehmensgründern, Fehler im Impressum zu finden oder die Angaben sind unvollständig. Wie es richtig geht, zeigt das aktualisierte IHK-Merkblatt mit Fallbeispielen.
Im Geschäftsverkehr müssen bei Angeboten von Waren oder Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern Endpreise angegeben werden. Ein IHK-Merkblatt informiert über die Details und die Sondervorschriften für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten:
Online-Händlern droht eine Abmahnfalle: Vier Oberlandesgerichte haben entschieden, dass der Hinweis, der Verbraucher habe die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40 Euro zu tragen, sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch in den AGBs stehen muss.
In Preissuchmaschinen muss mit einem sprechenden Link auf die Versandkosten hingewiesen werden. Es reicht nicht aus, wenn man durch Anklicken der Warenabbildung auf die Anbieterseite gelangt und erst dort über die Versandkosten informiert wird. So entschied der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche.
Online-Händler, die ihre Versandkosten nach Gewicht staffeln, müssen in der jeweiligen Artikelbeschreibung zwingend eine Gewichtsangabe vornehmen. Sonst droht eine Abmahnung.
Viele Firmen, die tatsächlich oder nur vermeintliche künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen und verwerten, werden gegenwärtig verstärkt auf ihre Pflicht hin überprüft, eine Künstlersozialabgabe abzuführen. Ein Merkblatt der IHK Hannover dazu finden Sie hier:
Online-Auktionshäuser müssen neu eingestellte Verkaufsangebote auf etwaige Markenrechtsverletzungen hin überprüfen. So entschied das Oberlandesgericht Hamburg.
Immer wieder werden Online-Händler oder -Dienstleister wegen falscher oder fehlender Preisangaben abgemahnt. Welche Punkte zum Schutz vor derartigen Abmahnungen bei der Angabe von Preisen im E-Commerce zu beachten sind, zeigt die 3-Punkte-Checkliste der IHK Hannover:
Einen aktualisierten Leitfaden zur E-Mail- und Internetnutzung im Unternehmen hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) veröffentlicht. Berücksichtigt wurde u. a. der Einsatz von E-Mailfiltern.
Im betrieblichen Alltag gibt es Tätigkeiten, bei denen Unternehmen rechtsverbindlich elektronisch unterschreiben können oder müssen. Dazu gehören u. a. das elektronische Ursprungszeugnis, die elektronische Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug, das elektronische Abfallnachweisverfahren (Entsorgungsnachweise und Begleitscheine) und die Vollständigkeitserklärungen für Verkaufsverpackungen.
Die Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich geregelt. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten kann einer Person aus dem Unternehmen oder auch einem Externen (externer Datenschutzbeauftragter) übertragen werden.