Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Henrike Lütgeharm

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Ansprechpartner/-in

    Maika Querndt

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    Veranstaltungsfachwirt/-in (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Veranstaltungsfachwirt / zur geprüften Veranstaltungsfachwirtin fortbilden?
    Fachwirte sind als erfahrene Praktiker aufgrund der betrieblichen Tätigkeiten und ihrer vertieften theoretischen Kenntnisse in allen Bereichen der Veranstaltungsbranche einsetzbar.

    Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.

    Ebenso sind Qualifikationen zu prüfen, die in Unternehmen und Institutionen ausgeführt werden, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
    Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können:

    • Messen und Ausstellungen,
    • Kongresse und Tagungen,
    • Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen,
    • Marketing-Events.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung in dem Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

    • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

    Zur Prüfung in dem Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • die Ablegung des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Aufgaben haben.

     

    Prüfungstermine
    24./25.10.2011, 23./24.04.2012, 22./23.10.2012

    Anmeldeschluss Frühjahr: 01.02. des Jahres

    Anmeldeschluss Herbst: 01.08. des Jahres

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit für die "Wirtschaftbezogenen Qualifikationen" 270,00 Euro und für die "Handlungsfeldspezifischen Qualifikationen" 310,00 Euro und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.  

     

    Weitere Hinweise finden
    Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 081018661

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