Donnerstag, 17. Mai 2012

    Tourismusfachwirt/-in

    Warum sollten Sie sich zum Tourismusfachwirt / zur Tourismusfachwirtin fortbilden?
    Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich des Tourismus tätig sind und Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Destinationen und Tourismusorganisationen, in Freizeitanlagen und Erlebniswelten, bei Reiseveranstaltern und Reisevermittlern, in Kur- und Bäderbetrieben, bei Verkehrsträgern etc.

    Folgende Aufgaben werden für Tourimusfachwirte definiert:

    • Fachkenntnisse im Bereich der touristischen Leistungserstellung unter Berücksichtigung des Marketings, wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte,

    • Vertiefung betrieswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher Zusammenhänge zur Wahrnehmung von Management- und Führungsaufgaben im Tourismusbereich.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Beginn der Abschlussprüfung sollten Sie daher

    • im Rahmen einer Ausbildung im tourismusrelevanten Bereich eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung und danach insgesamt mindestens eine zweijährige Berufspraxis oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

    • insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.

    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Tourismus aufweisen

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine.
    Der Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qalifikationen" wird nur im Herbst angeboten.
    Anmeldeschluss ist jeweils der 1. Januar und 1. Juli.

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 580,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812269

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