Donnerstag, 17. Mai 2012

    Technische/-r Fachwirt/-in (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Technischen Fachwirt/ zur geprüften technischen Fachwirtin fortbilden?
    Die Fortbildung bietet Personen, die überwiegend in produzierenden Betrieben Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, ihr Fachwissen sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich zu vertiefen. Diese "Schnittstellenkompetenz" zeichnet sie aus.  Sie sind in der Lage, kaufmännische Aspekte des Unter-nehmens in Zusammenhang mit dem produzierenden Bereich zu sehen, komplexe Betriebsabläufe zu erkennen  und in der Praxis zu koordinieren.

    Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer dazu zu befähigen, eigenständig folgende Funktionen verantwortlich auszuüben:

    • Wahrnehmen qualifizierter Sachaufgaben in kaufmännischen/technischen Abteilungen bzw. an entsprechenden Schnittstellen unter Beachtung der neuesten technologischen Entwicklungen, 

    • Erkennen und Beurteilen betrieblicher Gesamtzusammenhänge im technischen/ kaufmännischen Bereich,

    • Führung von Mitarbeitern sowie Mitwirken bei der beruflichen Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Betriebswirtschaftliche Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemanerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich- technischen Bereich oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder

    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxisnachweist.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil „HandlungsspezifischeQualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile„Betriebswirtschaftliche Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahrezurückliegt, und

    • in den in Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteresJahr und
    • im Fall Nr. 3 mindestens zweiweitere Jahre Berufspraxis.

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 890,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812270

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