Donnerstag, 17. Mai 2012

    Technischer Betriebswirt/-in (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Technischen Betriebswirt/ zur geprüften Technischen Betriebswirtin fortbilden?
    Die Fortbildung bietet Personen, die überwiegend in produzierenden Betrieben Erfahrungen als technische Fachwirte, als Industriemeister/in bzw. Fachmeister/in oder Techniker/in im technischen Bereich sammeln konnten, die Möglichkeit, ihr Fachwissen zu vertiefen. Technische Betriebswirte sollen befähigt sein, als betriebliche Führungskraft Aufgaben an der Schnittstelle des technischen und kaufmännischen Funktionsbereichs zu übernehmen.

    Ziel der Prüfung ist die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:

    • Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten,
    • Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten,
    • Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen,
    • Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

    • eine mit Erfolg abgeschlossene Prüfung zum/zur Industrie-meister/in oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder

    • eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Techniker/in oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum/zur Technische/n Fachwirt/in (IHK) oder

    • eine mit Erfolg abgelegte, staatliche anerkannte Prüfung zum/zur Ingenieur/in mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 980,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812271

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