Warum sollten Sie sich zur Schutz- und Sicherheitskraft fortbilden?
Personen, die bereits im Bewachungsgewerbe, im Sicherheitsdienst oder im Wachschutz tätig sind und dort Erfahrungen sammeln konnten, bietet diese Fortbildung die Möglichkeit, sich zu qualifizieren.
Folgende Aufgaben werden u.a. an die Schutz- und Sicherheitskraft gestellt:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
Prüfungstermine
20.12.2011, 06.03.2012, 19.12.2012
Anmeldschluss März: 05.01. des Jahres
Anmeldeschluss Dezember: 01.10. des Jahres
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 270,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333