Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Henrike Lütgeharm

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Ansprechpartner/-in

    Maika Querndt

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    Schutz- und Sicherheitskraft (geprüft)

    Warum sollten Sie sich zur Schutz- und Sicherheitskraft fortbilden?
    Personen, die bereits im Bewachungsgewerbe, im Sicherheitsdienst oder im Wachschutz tätig sind und dort Erfahrungen sammeln konnten, bietet diese Fortbildung die Möglichkeit, sich zu qualifizieren.

    Folgende Aufgaben werden u.a. an die Schutz- und Sicherheitskraft gestellt:

    • Wahrnehmung des Schutzes und der Sicherung im Rahmen allgemeiner und besonderer Schadensabwehr für Betrieb und Beschäftigte,

    • Durchführen von Ordnungsaufgaben beim Tor-, Wach-, Streifen- , Veranstaltungs- und Verkehrsdienst,

    • Mithilfe bei Brand- und Katastrophenschutz sowie im Bereich der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder

    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und

    • ein Mindestalter von 24 Jahren und

    • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

     

    Prüfungstermine
    20.12.2011, 06.03.2012, 19.12.2012

    Anmeldschluss März: 05.01. des Jahres

    Anmeldeschluss Dezember: 01.10. des Jahres

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 270,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

    Mister Wonggoogle.com
    Dokumenten-Nr.: 100812272

    Themen:

    IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

    IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333