Warum sollten Sie sich zum geprüften Restaurantmeister / zur geprüften Restaurantmeisterin fortbilden?
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation, folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Restaurantmeisters/ einer Geprüften Restaurantmeisterin als Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen gästeorientiert wahrnehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einstellen zu können:
- Disponieren, Einkaufen, Verwalten und Einsetzen von Produkten; Beachten von Qualitätsanforderungen und einschlägigen Rechtsvorschriften; Veranlassen der sachgerechten Lagerung von Waren, Werkstoffen und Hilfsmitteln; Überprüfen des Bestandes; Veranlassen der Instandhaltung von Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern;
- Selbstständiges Planen, Ausführen und Kontrollieren von gastorientierten Dienstleistungen; Durchführen von Kostenrechnung und Preiskalkulation; Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Herstellen von gastronomischen Produkten unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Aspekte;
- Erstellen von Marketingkonzepten; Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Aktionen; Beraten von Gästen und Fuhren von Verkaufsgesprächen;
- Einsetzen des Personals zur Gewährleistung eines termingerechten und wirtschaftlichen Arbeitens unter Beachtung der Lebensmittel- und Hygienevorschriften; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebsbereichen, Betrieben und Institutionen;
- Übertragen von Aufgaben unter Berücksichtigung fachspezifischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Eignung; Motivieren, Führen und Fördern der Mitarbeiter; Fördern der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter; Zusammenarbeiten mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat;
- Durchführen erforderlicher Maßnahmen des Infektionsschutzes, des Arbeitsschutzes, insbesondere der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den mit Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen innerhalb und außerhalb des Betriebes; Erkennen betriebsbedingter Umweltbelastungen und Beachten der Umweltschutzbestimmungen.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung im Prüfungsteil ,,Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil ,,Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil ,,Grundlegende Qualifikationen" und
- in den in Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
- in dem in Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil ,,Praktische Prüfung" ist zuzulassen, wer
- den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" und den Prüfungsteil ,,Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt hat und
- in den in Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
- in dem in Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis nachweist.
Der Prüfungsteil ,,Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen'' ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder- Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil ,,Grundlegende Qualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den o.a. genannten Aufgaben haben.
Prüfungstermine
Bundeseinheitliche Termine
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 650,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210 Euro fällig.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen