Donnerstag, 17. Mai 2012

    Personalfachkaufmann/-frau (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Personalfachkaufmann/ zur geprüften Personalfachkauffrau fortbilden?
    Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Personalwesen Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum der Personalarbeit beherrschen. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für Mitarbeiter und Geschäftsführung.

    Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer/-innen dazu zu befähigen, selbständig alle Personalverwaltungsvorschläge zu bearbeiten und personalpolitische Grundsätze in die tägliche Personalarbeit umzusetzen.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung sollten Sie daher

    •  eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

    Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen der §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Personalwesen haben.

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine.Die Anmeldefrist beträgt zwei Monate vor Prüfungstermin.
    Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 5. Januar
    Anmeldeschluss für die Prüfung im Herbst ist der 1. Juli

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 480,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210 Euro fällig.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812273

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