Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Henrike Lütgeharm

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Ansprechpartner/-in

    Maika Querndt

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    Meister/-in für Veranstaltungstechnik (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum Meister/ zur Meisterin für Veranstaltungstechnik fortbilden?
    Die Fortbildung bietet Personen, die als Selbstständige, Angestellte oder Freiberufler Veranstaltungen planen und durchführen, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Instrumentarium der Veranstaltungstechnik in einer entsprechenden Fachrichtung beherrschen. Mit dem Erwerb dieses Wissens sowie dem erfolgreichen Abschluss der IHK-Fortbildungsprüfung sind Sie Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik lt. der gültigen Versammlungsstättenverordnung.

    Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, in der Veranstaltungstechnik  Aufgaben eines Meisters als Führungskraft in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen.

    Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zu den anerkannten Abschlüssen "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/ Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/ Studio, Beleuchtung oder Halle.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Zeitpunkt der Prüfung sollten Sie:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweisen können.

    Bei der Zulassung zur Fachrichtung Beleuchtung und Halle muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover.  

     

    Prüfungstermine
    Fachrichtungsübergreifender Prüfungsteil:
    06.10.2011, 02.05.2012, 04.10.2012

    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Frühjahr: 01.03. des Jahres
    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Herbst: 01.08. des Jahres

    Handlungsspezifischer Prüfungsteil:
    12.-14.12.2011 

    Anmeldeschluss: 04.10.2011

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 950,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie zusätzlich die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210,00 Euro fällig.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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