Warum sollten Sie sich zum Meister / zur Meisterin für Bahnverkehr fortbilden?
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Meister / zur Meisterin und damit die Befähigung:
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin die Qualifikation besitzt, um in den Handlungsbereichen insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Meisters für Bahnverkehr / einer Meisterin für Bahnverkehr wahrnehmen zu können:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Meister/-in für Bahnverkehr haben. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungstermine
Bundeseinheitliche Termine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
03./04.05.2012, 08./09.11.2012
Handlungsspezifische Qualifikationen: Auf Anfrage
Anmeldeschluss für die Prüfungen im Frühjahr: 01.02.2012
Anmeldeschluss für die Prüfungen im Herbst: 01.08.2012
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit 280,00 Euro für den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und 300,00 Euro für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333