Donnerstag, 17. Mai 2012

    Meister/-in für Bahnverkehr

    Warum sollten Sie sich zum Meister / zur Meisterin für Bahnverkehr fortbilden?
    Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Meister / zur Meisterin und damit die Befähigung:

    • in Betrieben unterschiedlicher Größen und Branchenzugehörigkeiten sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und sich
    • auf sich verändernde Methoden und Systeme der Technik, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch- organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

    Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin die Qualifikation besitzt, um in den Handlungsbereichen insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Meisters für Bahnverkehr / einer Meisterin für Bahnverkehr wahrnehmen zu können:

    • Funktionsfähigkeit von Anlagen und Fahrzeugen sicherstellen; Störungen erkennen und deren Beseitigung veranlassen, Fahrzeuge für den Transport auswählen und bereitstellen, Qualitätsvorgaben umsetzen; Betriebssicherheit überwachen, Störungen des Betriebsablaufes erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten,
    • Arbeitsabläufe planen, umsetzen, überwachen; Kapazitäts- und Kostenpläne erstel-len, Kostenentwicklung und Budgetvorgaben überwachen, Innovationen umsetzen; Information und Kommunikation intern und extern sicherstellen; bahnspezifische Vorschriften in seinem Bereich anwenden und durchsetzen, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten,
    • Mitarbeiter führen, motivieren und fördern, Personalbedarf und Personalentwicklung in seinem Bereich planen, Entwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter und der Auszubildenden gewährleisten, Qualitätsmanagementziele umsetzen und Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern, Kunden und Geschäftspartner beraten und betreuen.

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Eisenbahner/-in im Betriebsdienst und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

    • den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
    • in den o.a. Fällen Nr. 1 und Nr. 2 zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall von Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis.

    Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Meister/-in für Bahnverkehr haben. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine
    Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
    03./04.05.2012, 08./09.11.2012


    Handlungsspezifische Qualifikationen: Auf Anfrage 

    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Frühjahr: 01.02.2012
    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Herbst: 01.08.2012

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit 280,00 Euro für den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und 300,00 Euro für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 081018655

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