Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Karsten Schröder

    Telefon: 0511/3107-319
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    Küchenmeister/-in (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Küchenmeister/ zur geprüften Küchenmeisterin fortbilden?
    Küchenmeister/-innen können, abhängig von der Betriebsgröße, verschiedene Aufgaben übernehmen. So erledigen sie fachliche Arbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen. Darüber hinaus kaufen sie einschlägige Produkte ein und verwalten sie, planen gastorientierte Dienstleistungen und führen sie aus, übernehmen Kostenrechnungen und Preiskalkulationen, erstellen Marketingkonzepte und beraten Gäste. Sie bestimmen Arbeitsabläufe und verteilen die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte, leiten sie an, koordinieren die Arbeiten und üben Kontroll- und Leitungsfunktionen aus. In der Regel sind Küchenmeister/innen ebenfalls für die Ausbildung von Auszubildenden verantwortlich. 

    Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um im Gastgewerbe die Aufgaben eines Meisters als Fach- und Führungskraft in dem Ihnen übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

    • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer:

    • die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und

    • in den in Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder

    • in dem in Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Praktische Prüfung" ist zuzulassen, wer:

    • den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt hat und

    • in den in Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahr Berufspraxis oder

    • in dem in Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere vier Jahre  Berufspraxis nachweist.

     

    Prüfungstermine
    Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: 15.03.2012
    Anmeldeschluss: 02.01.2012

    Handlungsspezifische Qualifikationen: 25./26.04.2012
    Anmeldeschluss: 01.02.2012

    Praktische Prüfung: vsl. Mai 2012
    Anmeldeschluss: 01.03.2012
     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 880,00 Euro für alle drei Prüfungsteile und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210,00 Euro fällig.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812280

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