Warum sollten Sie sich zum geprüften Küchenmeister/ zur geprüften Küchenmeisterin fortbilden?
Küchenmeister/-innen können, abhängig von der Betriebsgröße, verschiedene Aufgaben übernehmen. So erledigen sie fachliche Arbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen. Darüber hinaus kaufen sie einschlägige Produkte ein und verwalten sie, planen gastorientierte Dienstleistungen und führen sie aus, übernehmen Kostenrechnungen und Preiskalkulationen, erstellen Marketingkonzepte und beraten Gäste. Sie bestimmen Arbeitsabläufe und verteilen die Arbeitsaufgaben an die einzelnen Fachkräfte, leiten sie an, koordinieren die Arbeiten und üben Kontroll- und Leitungsfunktionen aus. In der Regel sind Küchenmeister/innen ebenfalls für die Ausbildung von Auszubildenden verantwortlich.
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um im Gastgewerbe die Aufgaben eines Meisters als Fach- und Führungskraft in dem Ihnen übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer:
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Praktische Prüfung" ist zuzulassen, wer:
Prüfungstermine
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: 15.03.2012
Anmeldeschluss: 02.01.2012
Handlungsspezifische Qualifikationen: 25./26.04.2012
Anmeldeschluss: 01.02.2012
Praktische Prüfung: vsl. Mai 2012
Anmeldeschluss: 01.03.2012
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 880,00 Euro für alle drei Prüfungsteile und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210,00 Euro fällig.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333