Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Henrike Lütgeharm

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Ansprechpartner/-in

    Maika Querndt

    Telefon: 0511/3107-282
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    Industriemeister/-in Printmedien (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin Printmedien fortbilden?
    Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien und damit die Befähigung:

    • in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
    • sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements flexibel einzustellen und entsprechend den Kundenforderungen sachgerechte und wirtschaftliche Lösungen anzubieten sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
    • 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    • in den o.a. genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Printmedien haben.

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine

    Prüfungstermine
    Grundlegende Qualifikationen:
    17./18.11.2011, 03./04.05.2012, 08./09.11.2012

    Handlungsspezifische Qualifikationen:
    nächster Termin 13./14.05.2013 

    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Frühjahr: 01.03. des Jahres
    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Herbst: 01.09. des Jahres 

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit für die "Grundlegenden Qualifikationen 280,00 Euro und für die "Handlungsspezifischen Qualifikationen" 560,00 Euro und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie zusätzlich die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210,00 Euro fällig. 

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 081018662

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