Donnerstag, 17. Mai 2012

    Industriemeister/-in Pharmazie (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Pharmazie fortbilden?
    Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben eines Industriemeisters als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung in dem ihm übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:

    • Mitwirken bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel, Überwachen der Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitätsanforderungen und Störungen, Veranlassen der Instandhaltung und Verbesserung der Betriebsmittel,
    • Übertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung, Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter, Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern, Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung, Bemühen um Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat, berufliche Bildung der Mitarbeiter,
    • Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Sicherstellen der Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität, Beeinflussen des Material- und Produktionsflusses zur Gewährleistung eines störungsfreien und termingerechten Arbeitens, Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf, Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten,
    • Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den im Betrieb mit der Arbeitssicherheit befaßten Stellen und Personen.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

    • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

    • das Ablegen der Prüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    • zu den o.a. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

     

    Prüfungstermine
    Auf Anfrage

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit 280,00 Euro für den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und 300,00 Euro für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 081018654

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