Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Papier und Kunststoffverarbeitung fortbilden?
In der Industrie ist der Industriemeister die klassische Führungskraft zwischen Planung und Ausführung. Die Industriemeisterprüfung zeichnet sich durch einen hohen Bekanntheitsgrad und Akzeptanz aus.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister/-in – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung und damit die Befähigung:
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen,
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/-in – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung haben.
Prüfungstermine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: Bundeseinheitliche Termine
Prüfungstermine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
17./18.11.2011, 08./09.11.2012
Anmeldeschluss für die Prüfungen im Herbst: 01.09. des Jahres
Handlungsspezifische Qualifikationen: jährlich im September
Anmeldeschluss 01.07. des Jahres
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 280,00 Euro für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und 300,00 Euro für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 210,00 Euro fällig.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333