Donnerstag, 17. Mai 2012

    Industriemeister/-in Metall (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Metall fortbilden?
    Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst auch im technischen Bereich der Bedarf an mittleren Führungskräften, die hohes fachliches Können mit einer guten Eignung zur Menschenführung und Disposition verbinden. Der Industriemeister der Fachrichtung Metall muss daher ein breites und vertieftes Fachwissen besitzen, damit er Produktionsmittelgruppen einrichten, den Arbeitsablauf planen und die Mitarbeiter einteilen und anleiten kann. Wenn Sie Erfahrung in einem Beruf der Metallverarbeitung haben, ist die Weiterbildung zum Industriemeister Metall der richtige Schritt, um sich für eine höhere berufliche Position zu qualifizieren. 

    Ein Industriemeister ist eine berufserfahrene, industriell- technische Führungskraft mit vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Er koordiniert den reibungslosen Ablauf einer Produktion und die Qualität der Produkte. Industriemeister sind Werkstattleiter und übernehmen damit Personalverantwortung sowie Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

    • das Ablegen der Prüfung "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
    • zu den o.a. genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

     

    Prüfungstermine:
    Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
    08./09. November 2012
    02./03. Mai 2013
    07./08. November 2013

    Handlungsspezifische Qualifikationen:
    12./13. November 2012
    14./15. Mai 2013
    11./12. November 2013 

    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Frühjahr: 01. Februar des Jahres
    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Herbst: 01. August des Jahres


    Prüfungsgebühr

    Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit 280,00 Euro für den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und 300,00 Euro für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. 

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

     

     


     

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812281

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