Donnerstag, 17. Mai 2012

    Industriemeister/-in Mechatronik (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Mechatronik fortbilden?
    Die Einführung komplexer mechatronischer Systeme in allen Sparten der Industrie verlangt, nach der Einführung des Ausbildungsberufs Mechatroniker/-in, entsprechende Führungskräfte auszubilden. Der/die Industriemeister/-in ist die klassische Führungskraft zwischen Planung und Ausführung. Die Industriemeisterprüfung zeichnet sich durch einen hohen Bekanntheitsgrad und Akzeptanz aus. Die erfolgreich abgelegte Prüfung öffnet i.d.R. berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.

    Ziel der Fortbildung ist es, die Befähigung zu erhalten, in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsabwicklung, der Personalführung und –entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten  Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
    • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

    • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    • in den in Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik haben und und elektronische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.

    Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

     

    Prüfungstermine
    Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
    03./04.05.2012, 17./18.11.2012

    Handlungsspezifische Qualifikationen:
    23./24.05.2012, 19./20.11.2012 

    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Frühjahr: 01.02.2012
    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Herbst: 01.08.2012

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit 280,00 Euro für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und 300,00 Euro für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812282

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