Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Kunststoff und Kautschuk fortbilden?
Gepr. Industriemeister/-innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk arbeiten vor allem in Betrieben der Kunststoff und Kautschuk verarbeitenden Industrie, zum Beispiel bei Herstellerfirmen für Autoreifen, Plastikrohre, Kunststoffverpackungen, PVC-Fenster oder anderen Baubedarfsartikeln. Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst auch im technischen Bereich der Bedarf an mittleren Führungskräften, die hohes fachliches Können mit einer guten Eignung zur Menschenführung und Disposition verbinden. Daher überwachen Gepr. Industriemeister/innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk in Produktionshallen die Arbeitsabläufe und leiten Mitarbeiter/-innen sowie Auszubildende eigenverantwortlich an.
Durch die Prüfung zum Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk sollen die Teilnehmenden befähigt werden, als Führungskräfte der mittleren Ebene zwischen Planung und Ausführung die ihnen übertragenen Aufgaben ausüben zu können.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
Prüfungstermine
Termine auf Anfrage
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 650,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210,00 Euro fällig.
Weitere Hinweise
finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:
- Prüfungsordnung
- aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
- Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333