Donnerstag, 17. Mai 2012
    IHK Hannover Themen Aus- und Weiterbildung Weiterbildung Fortbildungsprüfungen Industriemeister/-in Kunststoff- und Kautschuk

    Industriemeister/-in Kunststoff- und Kautschuk (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Kunststoff und Kautschuk fortbilden?
    Gepr. Industriemeister/-innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk arbeiten vor allem in Betrieben der Kunststoff und Kautschuk verarbeitenden Industrie, zum Beispiel bei Herstellerfirmen für Autoreifen, Plastikrohre, Kunststoffverpackungen, PVC-Fenster oder anderen Baubedarfsartikeln. Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst auch im technischen Bereich der Bedarf an mittleren Führungskräften, die hohes fachliches Können mit einer guten Eignung zur Menschenführung und Disposition verbinden. Daher überwachen Gepr. Industriemeister/innen der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk in Produktionshallen die Arbeitsabläufe und leiten Mitarbeiter/-innen sowie Auszubildende eigenverantwortlich an.

    Durch die Prüfung zum Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk sollen die Teilnehmenden befähigt werden, als Führungskräfte der mittleren Ebene zwischen Planung und Ausführung die ihnen übertragenen Aufgaben ausüben zu können.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zulassungsvoraussetzungen sind:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Elektro, Holz oder Chemie und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik oder

    • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik . 

     

    Prüfungstermine
    Termine auf Anfrage

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 650,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover. Sofern Sie auch noch die Prüfung nach der AEVO ablegen müssen, wird eine weitere Prüfungsgebühr in Höhe von 210,00 Euro fällig.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812283

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