Donnerstag, 17. Mai 2012

    Industriemeister/-in Chemie (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Chemie fortbilden?
    Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst auch im technischen Bereich der Bedarf an mittleren Führungskräften, die hohes fachliches Können mit einer guten Eignung zur Menschenführung und Disposition verbinden. Der Industriemeister der Fachrichtung Chemie muss daher ein breites und vertieftes Fachwissen besitzen, damit er Produktionsmittelgruppen einrichten, den Arbeitsablauf planen und die Mitarbeiter einteilen und anleiten kann. Wenn Sie Erfahrung in einem Beruf der Chemie haben, ist die Weiterbildung zum Industriemeister Chemie der richtige Schritt, um sich für eine höhere berufliche Position zu qualifizieren. Er wird in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes eingesetzt.

    Der Industriemeister - Fachrichtung Chemie muss Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere in der Betriebstechnik und in der chemischen Technologie besitzen und in der Lage sein, einer Arbeitsgruppe vorzustehen und den technischen Produktionsablauf in seinem Bereich beherrschen. Dazu gehören ferner Kenntnisse über Betriebsorganisation und betriebliche Menschenführung. Der Industriemeister soll als Führungskraft auf der mittleren Ebene zwischen Planung und Ausführung dem ihm übertragenen Aufgabenbereich gerecht werden.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

    • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

    • das Ablegen der Prüfung "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    • zu den o.a. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

     

    Der Erwerb der berufs-und arbeitspädagogischen Qualifikation gemäß der Ausbildereignungverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

    Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

     

    Prüfungstermine
    Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
    20./21.03.2012, 11./12.10.2012

    Handlungsspezifische Qualifikationen:
    29./30.03.2012, 18./19.10.2012

    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Frühjahr: 02.01.2012
    Anmeldeschluss für die Prüfungen im Herbst: 02.07.2012

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit 280,00 Euro für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und 300,00 Euro für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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