Donnerstag, 17. Mai 2012

    Immobilienfachwirt/-in (geprüfter)

    Warum sollten Sie sich zum Immobilienfachwirt / zur Immobilienfachwirtin fortbilden?
    Die Fortbildung öffnet Personen, die bereits im Bereich der Immobilienwirtschaft berufliche Erfahrungen sammeln konnten, neue Karriereperspektiven. Der Erwerb dieses Wissens sowie der erfolgreiche Abschluss der Prüfung öffnen Wege für den Aufstieg in Führungspositionen. Die Absolventen können z.B. komplexe Sachaufgaben übernehmen, betriebliche Zusammenhänge erkennen und Führungsaufgaben übernehmen.

    Folgende Aufgaben werden für Immobilienfachwirte definiert:

    • Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirt-schaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;
    • Konzipieren und Organisieren von immobilienwirt-schaftlichen Projekten mit systematischer Anwendung von Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätzen unter Einbeziehung des Controllings.
    • Wahrnehmung von Management- und Führungsaufgaben in der Immobilienwirtschaft.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zum Beginn der Abschlussprüfung sollten Sie daher

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfunge in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfunge in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.

    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Immobilienfachwirtes haben.

     

    Prüfungstermine
    Bundeseinheitliche Termine.
    Anmeldeschluss ist jeweils der 1. Januar und 1. Juli.

     

    Prüfungsgebühr
    Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 460,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - die bundeseinheitlichen Prüfungstermine
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

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    Dokumenten-Nr.: 100812287

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