Donnerstag, 17. Mai 2012

    Ansprechpartner/-in

    Dirk Bokermann

    Telefon: 0511/3107-318
    Fax: 0511/3107-362
    fortbildung(at)hannover.ihk.de

    Weitere Links & Formulare

    IHK Hannover Themen Aus- und Weiterbildung Weiterbildung Fortbildungsprüfungen Fremdsprachenkorrespondent/-in Französisch (geprüfter)

    Fremdsprachenkorrespondent/-in (geprüfter) / Spanisch

    Warum sollten Sie sich zum geprüften Fremdsprachenkorrespondent/ zur geprüften Fremdsprachenkorrespondentin fortbilden?
    Die Fortbildung bietet Personen, die bereits fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben haben, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum der Korrespondentenarbeit beherrschen. Der Erwerb dieses Wissens sowie der erfolgreiche Abschluss der Prüfung öffnen Wege für die Tätigkeit in fremdsprachlichen Sekretariaten.

    Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer/-innen dazu zu befähigen, nachfolgende Aufgaben wahrzunehmen:

    • Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in der Fremdsprache,

    • Selbstständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke,

    • Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache.

     

    Zulassungsvoraussetzungen
    Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung ein.

    Zur Prüfung ist zuzulassen:

    • wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder

    • wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.

     

    Prüfungstermine
    Rücksprache erforderlich

     

    Weitere Hinweise
    finden Sie rechts unter der Rubrik "Weitere Links & Formulare" zu den Themen:

    - Prüfungsordnung
    - aktueller Gebührentarif für die Prüfungsgebühr
    - Antrag auf Überprüfung der Prüfungszulassung
    - Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

     

    Mister Wonggoogle.com
    Dokumenten-Nr.: 081018609

    Themen:

    IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

    IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333